Die Bundesregierung hat die Novelle des Elektroaltgerätegesetzes beschlossen. Konkret werden die Hersteller und Händler verpflichtet, alte Photovoltaikmodule unentgeltlich zurückzunehmen. Die Rücknahme kann entweder über die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsunternehmen oder über ein eigenes Recyclingsystem erfolgen. Die Hersteller und Händler oder die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsunternehmen stellen auf den kommunalen Recyclinghöfen entsprechende Container auf. Dabei muss sichergestellt sein, dass die Altmodule beim Transport im Container nicht zerbrechen oder zerquetscht werden. Wenn eine Abholmenge von mindestens 2,5 Kubikmetern erreicht ist, veranlasst die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR) die unverzügliche Abholung des Containers.
Die Module müssen nach der Abholung fachgerecht behandelt werden. Dazu braucht ein Recyclingunternehmen ein entsprechendes Zertifikat. So weist es nach, dass beim Recycling weder gefährliche Inhaltsstoffe freigesetzt, noch die Gesundheit oder die Umwelt gefährdet werden. Diese Zertifizierung wird jährlich durch einen Sachverständigen bestätigt. Der Anteil der Verwertung soll mindestens 70 Prozent des gesammelten Modulgewichts betragen. Mindestens die Hälfte des insgesamt eingesammelten Modulgewichts muss recycelt werden.www.bmub.bund.de