Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) hat einen Mustervertrag für die Verpachtung von Solarstromanlagen veröffentlicht. Dieser vermeidet die Einstufung der Pacht als Finanzierungsleasing. Die Vertragsvorlage wurde nun durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) bestätigt. Damit ist das Muster verwendbar, die rechtlichen Bedenken sind ausgeräumt.
Ein Finanzierungsleasing liegt demnach nicht vor, wenn entweder das Risiko des zufälligen Anlagenuntergangs bei dem Eigentümer verbleibt oder aus dem Pachtvertrag während der gewählten Vertragslaufzeit keine Vollamortisation der Investitionskosten durch die Pachtzahlungen resultiert. „Alte BSW-Musterverträge können unverändert weiter genutzt werden, wenn der Verpächter der Neuanlage im Rahmen der Vertragslaufzeit nicht die kompletten Anschaffungs- und Finanzierungskosten durch Pachtzahlungen erwirtschaftet“, erläutert Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Ob diese Voraussetzung gewahrt sei, sollte sicherheitshalber mit der Bafin im Einzelfall geklärt werden. „Wer diesen Aufwand scheut, sollte auf unsere Neufassung des Mustervertrags umsteigen, die allen bisherigen Käufern automatisch kostenlos zugeschickt wird“, empfiehlt Körnig. Auch neue Investoren ersparen sich mithilfe des geprüften Mustervertrages den Aufwand einer Einzelprüfung. Hintergrund: Die Bafin hatte in einem Einzelfall ein Anlagenpachtmodell für eine Photovoltaikanlage als Finanzierungsleasing im Sinne des Kreditwesengesetzes (KWG) eingestuft. In der Folge führte dies zur Verunsicherung innerhalb der Branche, weil Finanzierungsleasing erlaubnispflichtig ist und wesentlich höhere Anforderungen an den Verpächter stellt.