Die deutschen Atomkonzerne können auf Rückzahlungen in Milliardenhöhe hoffen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die bis zum 31. Dezember 2016 erhobene Kernbrennstoffsteuer nicht mit den verfassungsrechtlichen Regeln vereinbar und somit rückwirkend nichtig ist.
Das BVerfG beanstandete, dass die Steuer als eine Verbrauchssteuer angelegt wurde. Diese müsse aber direkt beim Endverbraucher, sprich beim Stromkunden pro Kilowattstunde, erhoben werden. Tatsächlich wurde aber ein Produktionsmittel besteuert. Der Bund muss an die Atomkonzerne jetzt fast sechs Milliarden Euro zuzüglich Zinsen zurückzahlen.