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DIN

Neue Sicherheitsnorm für RLM-Zähler gilt ab November

Ab November 2020 gilt eine neue Sicherheitsnorm für neu gebaute Industrie- und RLM-Zähler. Das sind die Zähler, die nicht der „Measurement Instruments Directive“ (MID) unterliegen. Sie erfassen beispielsweise die 15-Minuten-Lastprofile der Solarkunden.

Die Norm ist relevant im Sinne des Produktsicherheitsgesetzes. Die Übergangsfrist der 2017 verabschiedeten DIN EN 62052-31 VDE 0418-2-31: 2017-07 mit dem Titel „Wechselstrom-Elektrizitätszähler – Allgemeine Anforderungen, Prüfungen und Prüfbedingungen – Teil 31: Sicherheitsanforderungen und Prüfungen“ endet je nach Typ des Zählers am 15., 18. oder 22. November 2020.

Ausgenommen sind vorhandene Lagerbestände, die noch verbaut werden dürfen. Ab dem 27. August 2021 endet zudem die Übergangsfrist für Haushaltszähler, also für reine MID-Zähler. Messstellenbetreiber sollten schon jetzt in ihren Ausschreibungen berücksichtigen, dass sie 2021 normenkonforme Geräte erhalten. Die entsprechenden Angaben auf dem Produktlabel sind daraufhin zu prüfen, ob sie der neuen Safetynorm entsprechen und deren Vorgaben erfüllen.

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