Die Bundesregierung hat ihre Eckpunkte zur Reform des EEG festgelegt. Damit sind die Vorschläge von Wirtschafts- und Energieminister Sigmar Gabriel zur Belastung des Eigenverbrauchs mit einer EEG-Umlage sowie zur Direktvermarktung von Strom aus Anlagen mit einer Leistung über 100 Kilowatt Maxime für das Regierungshandeln. So will Gabriel den Eigenverbrauch von Solarstrom mit 70 Prozent EEG-Umlage belegen. „Das ist so, als würde ein Schrebergärtner auf sein selbst geerntetes Gemüse eine Abgabe zahlen, um die Landwirte zu subventionieren“, sagt Günther Häckl, Präsident des BSW-Solar.
Sollte der selbst verbrauchte Solarstrom tatsächlich mit der geplanten Höhe der EEG-Umlage belastet werden, würden sich die Kosten um 4,4 Cent pro Kilowattstunde erhöhen. Damit würde die Abgabe vor allem die umweltfreundliche Eigenstromerzeugung insbesondere im Mittelstand, in der Landwirtschaft und im Gewerbe weitgehend unattraktiv machen. Doch gerade die Gewerbebetriebe haben ein enormes Potenzial, auch ohne teure Speicherlösungen einen hohen Eigenverbrauchsanteil zu erreichen, da sich deren Lastprofil besser mit dem Erzeugungsprofil einer Photovoltaikanlage deckt. Für die privaten Haushalte wird sich allerdings nichts ändern. Denn Gabriels Vorschläge beinhalten eine sogenannte Bagatellgrenze von zehn Kilowatt Anlagenleistung. Für die Betreiber von solchen Kleinanlagen bleibt der Eigenverbrauch weiterhin von der EEG-Umlage befreit.https://www.solarwirtschaft.de/