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Einspeisemanagement

Deadline rückt näher

Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar) macht darauf aufmerksam, dass die Übergangsfrist für den Einbau der technischen Voraussetzung zur Teilnahme von Solarstromanlagen am Einspeisemanagement abläuft. Bis zum 1. Januar 2014 müssen alle Anlagen mit einer Leistung zwischen 30 und 100 Kilowatt so umgerüstet sein, dass sie der Netzbetreiber von der Ferne aus zumindest an- und ausschalten, im Idealfall aber auch abregeln kann.

Die Betreiber kleinerer Anlagen können sich entscheiden, ob sie am Einspeisemanagement teilnehmen oder die Einspeiseleistung ihres Generators auf 70 Prozent der Leistung begrenzen. Das ist vor allem für Betreiber von Solarstromanlagen interessant, die ohnehin ihre Anlage mit hohem Eigenverbrauch betreiben und die Nachrüstung eines Stromspeichers erwägen. Insgesamt sind etwa 70.000 Photovoltaikanlagen, die zwischen 2009 und 2011 ans Netz gegangen sind, von der Regelung betroffen. Ab Anfang 2012 neu errichtete Anlagen müssen zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme ohnehin schon entsprechend ausgerüstet sein.

Der BSW-Solar betont, dass die betroffenen Anlagenbetreiber schon jetzt tätig werden sollten. „Von der Bestellung bis zum Einbau können leicht mehrere Wochen vergehen“, warnt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des BSW-Solar. Sollten die Anlagen nicht spätestens bis zum Jahreswechsel entsprechend ausgerüstet sein, droht dem Betreiber der Verlust der Einspeisevergütung bis zu dem Zeitpunkt, wenn er die Umrüstung vorgenommen hat.

Der Paragraf 6 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, in dem die Teilnahme am Einspeisemanagement geregelt ist, hält auch für Betreiber vermeintlich kleiner Anlagen einige Spitzfindigkeiten bereit. Denn Solarstromgeneratoren eines Betreibers können durchaus zusammengefasst werden und damit über die Leistung von 30 Kilowatt kommen. Das passiert, wenn sie mehrere Anlagen in räumlicher Nähe zueinander betreiben, die innerhalb von zwölf aufeinanderfolgenden Kalendermonaten in Betrieb genommen wurden. Dann entfällt die Option, sich zwischen Einspeisemanagement und Begrenzung der Einspeiseleistung entscheiden zu können. Solche zusammengefassten Anlagen müssen am Einspeisemanagement teilnehmen, wenn sie die Mindestleistung überschreiten.https://www.solarwirtschaft.de/

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