Die bundesweiten Mindestlöhne im Elektrohandwerk sind beschlossene Sache. Das verkündet der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH). Denn der Tarifausschuss des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales hat dem Antrag auf eine Anschluss-Allgemeinverbindlichkeitserklärung (AVE) des aktuellen Tarifvertrages zugestimmt. Damit werden in den Jahren 2014 und 2015 die vereinbarten Mindestlöhne von 9,10 Euro in den neuen und 10 Euro in den alten Bundesländern gelten. Die Regelungen traten am 1. Januar 2014 in Kraft. Mit der AVE wird ein Tarifvertrag auch für die nicht tarifgebundenen Arbeitgeber und Arbeitnehmer innerhalb einer Branche gültig. Damit haben die Beschäftigten im Elektrohandwerk, die nicht in Gewerkschaften organisiert oder deren Arbeitgeber nicht Mitglied im Arbeitgeberverband sind, ebenfalls Anspruch auf die Leistungen, die im Tarifvertrag geregelt sind. https://www.zveh.de/
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