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Energieeinsparverordnung

Kabinett erlässt Reform der EnEV

Die Bundesregierung hat die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV) erlassen. Nach Ansicht von Experten hat das Kabinett eine große Chance verpasst, die Energiewende im Heizungssektor endlich voranzutreiben. Der Bundestag drängte zumindest auf die Ausmusterung alter Heizkessel. Sie dürfen jetzt maximal 30 Jahre in deutschen Heizungskellern laufen. Als erster Stichtag gilt jetzt der 1. Januar 1985, da die Regelung erst 2015 in Kraft tritt. Mit der 30-Jahre-Regelung ist die Stilllegung alter Heizkessel vorgeschrieben. Damit sichert die EnEV eine jährliche Erneuerung des Heizungsbestandes.

Trotz Einarbeitung der vom Bundesrat geforderten Änderungen bleibt die Novelle deutlich hinter ihren Möglichkeiten zurück. „Heizungen, die älter als 20 Jahre sind, können nicht auf dem aktuellen Stand der Technik sein und verbrauchen mehr Energie als nötig“, kommentiert Helmut Jäger, Geschäftsführer des Solarherstellers Solvis. „Das betrifft etwa 30 Prozent aller Heizkessel in Deutschland.“ Der Bundesverband Erneuerbare Energie (BEE) geht davon aus, dass bereits nach 15 bis 20 Jahren Heizungen in der Regel nicht mehr auf dem Stand der Technik sind. „Statt die Energiewende im Wärmesektor endlich einzuleiten, werden die Deutschen weiterhin große Teile ihres Einkommens verheizen“, warnt der BEE. „Diese Minireform sieht weder echte Nachrüstpflichten noch verschärfte Einsparregeln für den Gebäudebestand vor. Der Sanierungsstau in deutschen Heizungskellern wird immer dramatischer.“http://www.bundesregierung.de

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