Die Europäische Kommission hat die Strafzölle auf importierte Solarzellen und Module aus China abgeschafft. Die Mindesteinfuhrpreise (MEP) bleiben noch bis September 2018 bestehen. Sie werden aber alle drei Monate abgesenkt. Zudem gelten unterschiedliche Einfuhrpreise für monokristalline und polykristalline Zellen und Module.
Am Ende des Handelskonflikts müssen die chinesischen Hersteller ihre Zellen und Module zu einem Preis in die EU einführen, den das taiwanesische Portal PV Insight für das erste Quartal 2017 ausgewiesen hat. Diese Regelung stößt in der Branche auf heftige Kritik, da damit die EU anderthalb Jahre hinter den Weltmarktpreisen herhinkt.
Brüssel koppelt die Einfuhrpreise an einen variablen Zoll. Das heißt, dass alle Hersteller aus China, Malaysia und Taiwan, die von den Handelsbeschränkungen betroffen sind, ihre Ware mindestens zu einem festgelegten Preis verkaufen müssen. Führen die Hersteller die Ware unter diesem Mindestpreis ein, werden sofort Zölle fällig. Diese Umstellung erleichtere die Kontrolle und auch die administrative Abwicklung, begründen die EU-Beamten ihre Entscheidung.