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EuropäischeR Gerichtshof

EEG-Vergütung ist Beihilfe

Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat als erste Instanz der europäischen Rechtsprechung die EEG-Einspeisevergütung als staatliche Beihilfe eingestuft. Dazu gehören auch die umfangreichen Ausnahmen für die energieintensive Industrie bei der Zahlung der EEG-Umlage. Das bedeutet, dass die Einspeisetarife nicht rechtswidrig sind, die Europäische Kommission die Einspeisevergütung für erneuerbare Energien, die im EEG geregelt ist, aber genehmigen muss.

Die Bundesregierung hatte argumentiert, dass die Einspeisevergütung nach dem EEG keine staatliche Beihilfe ist, da sie nicht über Steuergelder finanziert wird, sondern über den Wälzungsmechanismus der EEG-Umlage. Das EEG-Konto wird wiederum durch die Übertragungsnetzbetreiber geführt.

Das EuG folgt allerdings der Argumentation der Europäischen Kommission und sieht das anders. Die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder bleiben unter beherrschendem Einfluss der öffentlichen Hand, auch wenn sie von den Übertragungsnetzbetreibern verwaltet werden. Außerdem könne die Umlage, die durch staatliches Handeln zustande kommt, mit anderen staatlichen Abgaben gleichgestellt werden.

curia.europa.eu

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