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Europäischer Gerichtshof (EuGH)

Deutsches EEG gilt nicht als Beihilfe

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat bestätigt, dass das EEG aus dem Jahr 2012 keine Beihilfe des Staates darstellt. Daraus folgt, dass die EU-Beihilfeleitlinien beim EEG keine Anwendung finden.

Die Europäische Kommission hatte im November 2014 das EEG als Beihilfe deklariert. Das Gericht der Europäischen Union (EuG) in Luxemburg hatte in erster Instanz im Mai 2016 diese Sichtweise bestätigt und eine Klage der Bundesregierung abgewiesen.

Danach hatte die Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof in zweiter Instanz geklagt. Das Urteil des EuGH ist rechtlich bindend und hebt alle anderen Urteile auf. Damit ist der Klageweg abgeschlossen. Im EEG 2012 hatte die Bundesregierung unter anderem Ausnahmen für die stromintensive Industrie eingeführt, um sie von der EEG-Umlage zu befreien.

www.bee-ev.de

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