Der Bundestag hat entschieden: Ab Januar 2017 beginnt die verpflichtende Einführung von digitalen Stromzählern. Damit gibt es in Deutschland erstmals eine rechtsverbindliche Verpflichtung zum Einbau von Smart Metern. Das Gesetz beschreibt zudem den Weg, wann und wie diese modernen Messeinrichtungen verpflichtend im Markt eingeführt werden.
Begonnen wird bei Stromkunden, die mehr als zehn Megawattstunden Strom jährlich verbrauchen, sowie EEG-Anlagen ab sieben bis 100 Kilowatt installierter Leistung. Letztere müssen neben dem digitalen Zähler auch ein Kommunikationsmodul (Gateway) enthalten.
Mit dieser Steuerbox lassen sich EEG-Anlagen oder große Verbraucher regeln. Gleichzeitig werden Smart Meter für Verbraucher mit mindestens 6.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch und für Betreiber von Anlagen mit einer Leistung von bis zu sieben Kilowatt zur Pflicht, wenn das wirtschaftlich vertretbar ist. Dazu gibt das Gesetz konkrete jährliche Kosten vor, die nicht überschritten werden dürfen. Betroffen sind aber nur Neuanlagen.
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE-FNN) begrüßt die Entscheidung. Das Gesetz legt Vorgaben für intelligente Messsysteme fest und regelt verbindlich den Datenschutz. Stromkunden sehen dann, wann sie wie viel verbraucht haben. Kritisch sieht der VDE-FNN die Speicherung von Verbrauchs- und Einspeisewerten für zwölf statt 24 Monate. Dies führe zu weiteren Verzögerungen, denen nur ein geringer Nutzen gegenüberstehe.