Relativ geräuschlos hat der Bundestag Anfang Dezember 2015 das neue Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) beschlossen, das seit dem 1. Januar 2016 gilt. Nach dem bisher geltenden Gesetz von 2012 bekamen BHKW mit einer elektrischen Leistung von bis zu 50 Kilowatt einen Zuschlag von 5,41 Cent für jede erzeugte Kilowattstunde über zehn Jahre. Die Novelle sieht neben der Änderung der Förderdauer von zehn Jahren auf 60.000 Stunden auch eine Anhebung der Vergütung für Nano-, Mikro- und Mini-BHKW auf acht Cent je Kilowattstunde vor. Diese Fördersätze gelten aber nur für eingespeisten Strom. Selbst verbrauchter Strom wird hingegen nur noch mit vier Cent je Kilowattstunde gefördert und unterliegt zudem gegebenenfalls der EEG-Umlage auf Eigenstrom.
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