Das Land Salzburg führt mit einem Leitfaden zur Errichtung einer Photovoltaikanlage durch den administrativen Dschungel, durch den sich ein Anlagenbetreiber kämpfen muss, um sowohl eine Förderung als auch einen Herkunftsnachweis für seinen Strom zu bekommen.
Im Leitfaden werden die wichtigsten Rechtsgrundlagen behandelt, die in Österreich von Bedeutung sind. Dazu gehören das Baurecht, das Raumordnungsrecht, das Elektrizitätsrecht und die Gewerbeordnung. Letztere ist von Bedeutung, wenn der Strom teilweise oder ganz selbst verbraucht wird. Denn dann gilt der Generator als Teil der betrieblichen Anlage.
Speist der Anlagenbetreiber den Strom komplett ins Netz ein, greift hingegen das Salzburger Landeselektrizitätsgesetz. Danach sind Anlagen bis 100 Kilowatt Leistung weder anzeige- noch bewilligungspflichtig.
Betreiber von Anlagen mit einer Leistung zwischen 100 und 500 Kilowatt müssen die Inbetriebnahme des Generators beim Amt der Salzburger Landesregierung anzeigen. Noch größere Anlagen sind bewilligungspflichtig.
Mit dem Leitfaden will Salzburg den potenziellen Betreibern von Photovoltaikanlagen die Umsetzung ihres Projekts erleichtern. Denn das Bundesland braucht viel mehr Solarstromleistung, wenn es das gesteckte Ziel von 50 Prozent erneuerbare Energien im Jahr 2020 und der Energieautonomie im Jahr 2050 erreichen will. „Der neue Leitfaden unterstützt alle, die sich für die Errichtung einer Sonnenstromanlage entschieden haben, auf dem Behördenweg von der Planung der Anlagen bis zur Stromerzeugung aus Sonnenlicht“, sagt Astrid Rösler, Umweltreferentin des Landes Salzburg.
Das Bundesland hat im Juni schon eine Förderung für gemeinschaftlich finanzierte Anlagen angekündigt, deren produzierter Strom primär im Gebäude verbraucht wird, auf dem der Generator installiert ist.