Der Bundesgerichtshof hat ein wegweisendes Urteil für den Einsatz von Stromzählern gesprochen. Künftig werden Energieanlagen in Haushalten und Unternehmen einfacher in den Strommarkt eingebunden.
Die Mitte Juni veröffentlichte Grundsatzentscheidung, kurz BGH EnZR 45/13, beendet einen jahrelangen Rechtsstreit zwischen dem Ökostromanbieter Lichtblick und dem nordwestdeutschen Unternehmen EWE Netz, das auch vom Branchenverband BDEW unterstützt wurde. Dabei wurde die Auffassung von Lichtblick bereits 2012 von der Bundesnetzagentur bestätigt.
EWE Netz hat nun bis zum BGH erfolglos dagegen prozessiert. „Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein. Allerdings stehen wir erst am Anfang der Liberalisierung des Messwesens“, sagt Gero Lücking, Geschäftsführer Energiewirtschaft von Lichtblick. Was EWE und BDEW vorschreiben wollten, sei ungefähr so, als hätte die Post vor 20 Jahren versucht, die Einführung von E-Mails zu verbieten, vergleicht Lücking. Teure Zähler und Ableseverfahren werden damit überflüssig. Von den sinkenden Kosten profitieren vor allem die Verbraucher.
Bisher werden Stromzähler am zentralen Zählerplatz, also vor allem in Schaltschränken, eingebaut. Auch damit sie vom Netzbetreiber vor Ort abgelesen werden können. Um Kosten zu sparen, ließ Lichtblick fernauslesbare Zähler in seine Kraftwerke integrieren, die die Messdaten im 15-Minuten-Takt auswerten und übertragen. EWE Netz bestand jedoch auf eine Vor-Ort-Ablesung und zwang Lichtblick, zusätzlich einen weiteren, teuren Viertelstundenzähler am zentralen Zählerplatz des Kunden zu installieren. Das ist nach dem BGH-Urteil nun nicht mehr erforderlich.