Die Landesregierung von Baden-Württemberg unter Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Bündnis 90/Grüne) hat den Entwurf zur Novellierung des Erneuerbare-Energien-Wärme-Gesetzes (EEWärmeG) des Landes verabschiedet. Die derzeit aktuelle Fassung stammt noch aus dem Jahr 2009 und schreibt den Einsatz von erneuerbaren Energien auch bei der Sanierung von Gebäuden vor. Damit gelten in Baden-Württemberg strengere Regelungen als in anderen Bundesländern, die sich auf das bundesweit geltende EEWärmeG stützen. Denn dort ist der anteilige Einsatz erneuerbarer Wärme nur für Neubauten vorgeschrieben. Sollte das Gesetz vom Parlament bestätigt werden, steigen die Vorgaben zum Einsatz erneuerbarer Wärme bei der Gebäudesanierung im Bundesland von derzeit 10 auf 15 Prozent. Gleichzeitig weitet die Landesregierung die Anwendung der Regelungen auf Nichtwohngebäude wie Krankenhäuser, Bürogebäude oder Hotels aus. Zugelassen sind neben solarthermischen Anlagen auch Wärmepumpen, die unter anderem mit Photovoltaik betrieben werden können. Die Wärmepumpen müssen dabei mindestens eine Jahresarbeitszahl von 3,5 erreichen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Wärmepumpe ihre Energie der Luft, dem Wasser oder dem Erdreich entzieht. Außerdem fällt die Regelung weg, dass die Solarthermie als sogenannte Ankertechnologie fungiert. Dabei geht es darum, dass der Eigentümer eines Hauses, das sich für die Installation einer solarthermischen Anlage nicht eignet, von den Vorgaben des EEWärmeG befreit ist.https://www.baden-wuerttemberg.de/de/startseite/
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