Niederösterreich lässt in Zukunft keine neuen Öl- und Kohleheizungen in Neubauten zu. Diesen Beschluss hat das Parlament im Zuge der Novelle der Bauordnung beschlossen. Dazu wurde der Absatz 1a in den Paragrafen 58 neu eingefügt.
Allerdings werden weder die alten Ölkessel und Kohlefeuerungen aus den Bestandsgebäuden verbannt, noch werden Öl und Kohle beim Austausch dieser Kessel untersagt. Zudem gilt die Regelung nicht, wenn das Gebäude umgebaut oder saniert wird. Auch der Wärmeanschluss von neuen Anbauten oder anderen Erweiterungen der Bestandsgebäude kann über die existierende Öl- oder Kohlefeuerung realisiert werden.
Das Schlupfloch, welches die Landesregierung in St. Pölten hinterlassen hat, ist sogar so groß, dass Neubauten mit Wärme aus alten Ölkesseln eines Nachbargebäudes versorgt werden können, selbst wenn dieser dann neu dimensioniert werden muss.