Im Jahr 2017 wurde in Österreich die kleine Novelle des Ökostromgesetzes beschlossen. Mit dieser Gesetzesänderung stehen nun ab 2018 für Photovoltaik und Stromspeicher zusätzlich jährlich 15 Millionen Euro zur Verfügung – für die Investförderung von Solaranlagen und Solarbatterien. Durch diese Gesetzesreform ist in Österreich mit einem zusätzlichen Ausbauvolumen von mindestens 50 Megawatt zu rechnen.
Ergänzend zur bestehenden Tarifförderung (acht Millionen Euro für Tarif- und Investförderung) gibt es ab 2018 ein zusätzliches Förderbudget von 15 Millionen Euro für die Investitionsförderung für Solaranlagen und Stromspeicher (siehe Tabelle rechts). Dieses Förderbudget steht zusätzlich zur bestehenden Tarifförderung der OeMAG zur Verfügung, als einmaliger Investitionszuschuss.
Zu den Neuerungen der Kleinen Ökostromnovelle hat das Wirtschaftsministerium gemeinsam mit PV Austria und der OeMAG eine Broschüre verfasst, in der die Änderungen dargestellt und beschrieben werden.