Der österreichische Klima- und Energiefonds hat die Förderung von kleinen Photovoltaikanlagen auf juristische Personen ausgeweitet. War diese Förderung bisher auf private Anlagenbetreiber beschränkt, können jetzt auch Unternehmen, Vereine und Institutionen einen Antrag zur Förderung von kleinen Photovoltaikanlagen stellen. Das bisherige Antragsverfahren bleibt bestehen. Die Antragsteller müssen sich zunächst eine Zählpunktnummer beim Netzbetreiber holen. Danach können sie sich beim Klima- und Energiefonds registrieren. Damit ist für dieses konkrete Projekt die Fördersumme reserviert. Die Förderpauschale für Investitionen in Aufdachanlagen beträgt 275 Euro pro Kilowatt Anlagenleistung. Für Investitionen in gebäudeintegrierte Lösungen zahlt der Klima- und Energiefonds 100 Euro pro Kilowatt zusätzlich an Investitionszulage. Nach der Registrierung haben die Investoren zwölf Wochen Zeit. Dann muss die Anlage fachgerecht errichtet sein. Allerdings kann der Netzanschluss auch später erfolgen. Spätestens nach diesen zwölf Wochen muss ein Förderantrag beim Klima- und Energiefonds eingehen. Ist die Anlage bis dahin nicht fertig, verfällt die Registrierung. Ein zweiter Versuch ist nicht möglich.
Die Förderung ist auch weiterhin auf Anlagen im Netzparallelbetrieb mit einer Gesamtleistung von maximal fünf Kilowatt begrenzt. Ist der Fördertopf leer, gibt es keinen Nachschlag. Zu spät Gekommene können dann nur hoffen, dass eine andere Anlage nicht termingerecht fertig wird. Denn die nicht ausgezahlte Fördersumme fließt wieder in den Topf.https://www.klimafonds.gv.at/