Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (Bafin) hat das Modell der Verpachtung von Solaranlagen von der Finanzaufsicht befreit. Bisher unterlagen die von vielen Stadtwerken vertriebenen Pachtverträge für Photovoltaikanlagen bei einer risikoorientierten Ausgestaltung der Aufsicht der Bafin. Die jetzige Befreiung der ersten Pachtverträge ist das Ergebnis eines Pilotverfahrens der Rechtsanwaltskanzlei Rödl & Partner gegen die Bafin.
Vorangegangen war ein Auftrag eines Unternehmens an Rödl & Partner, Verträge für Pachtmodelle von Solaranlagen zu entwickeln. Im Zuge dieses Auftrags haben die Rechtsanwälte bei der Bafin eine entsprechende Anfrage gestellt und dort eine sogenannte Negativauskunft erhalten. Damit unterliegen die von diesem Unternehmen vertriebenen Pachtverträge keiner Finanzaufsicht. Diese laufende Verwaltungspraxis kann jetzt als Richtschnur für die Gestaltung von Pachtmodellen dienen. „Die Bafin hat aber keinen formellen Bescheid ausgestellt, dass Pachtmodelle grundsätzlich keiner Finanzaufsicht unterliegen“, warnt Joachim Held, Energierechtsexperte bei Rödl & Partner. „Dadurch haben die Unternehmen, die solche Anlagenpacht anbieten, keine Rechtssicherheit, dass die Bafin ihre Verwaltungspraxis nicht irgendwann wieder ändert.“
Jedes Unternehmen, das Anlagenpacht anbietet, muss bei der Bafin eine Negativauskunft einholen. Wenn ein Angebot der Finanzaufsicht unterliegt und der Anbieter die Anmeldung bei der Bafin versäumt, macht er sich strafbar. Auch wenn er nur fahrlässig handelt. Hat er aber die Negativauskunft bei der Bafin eingeholt und die Behörde ändert ihre Verwaltungspraxis, dann ist die Vergangenheit davon nicht berührt. Damit ist zumindest bis zu einer anderen Entscheidung das Risiko der Strafbarkeit vom Tisch.