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Schweiz

Eigenverbrauch ohne Diskriminierung

Die Schweizer Bundesregierung in Bern stärkt den Betreibern von Solarstromanlagen mit Eigenverbrauch den Rücken. Ab April dieses Jahres dürfen die Netzbetreiber von diesen Endkunden keinen höheren Preis für aus dem Netz gelieferten Strom verlangen, gleichgültig wie hoch die Eigenverbrauchsquote ist. So steht es in der novellierten Energieverordnung. Damit wird eine spezielle Praxis in der Schweiz beendet, die den Markt für Photovoltaik seit Jahren behinderte.

Die Regelungen gehen sogar sehr weit. Denn in der Schweiz gilt nicht die Personenidentität zwischen Stromproduzent und Stromverbraucher wie in Deutschland. Liefert ein Anlagenbetreiber den Solarstrom an einen Verbraucher im gleichen Gebäude, gilt das ebenfalls als Eigenverbrauch. Wichtig ist nur: Der Strom darf nicht ins öffentliche Netz fließen. Die Neuregelung gilt vor allem für kleine Anlagen bis zehn Kilowatt Leistung. Ist die Anlage größer, dürfen die Netzbetreiber dem Kunden auch weiterhin einen höheren Stromtarif berechnen als für Kunden mit dem gleichen Stromverbrauch.

Allerdings muss der Netzbetreiber auch nachweisen, dass das Bezugsprofil des Kunden mit der Solaranlage erheblich von dem vergleichbarer Verbraucher abweicht. Eine solche erhebliche Abweichung liegt beispielsweise dann vor, wenn ein Endverbraucher eine überdurchschnittlich hohe Eigenverbrauchsquote hat und deshalb sehr wenig Strom aus dem Netz bezieht. Denn dann muss der Netzbetreiber trotzdem die teilweise sehr hohen Belastungsspitzen abdecken, begründet der Gesetzgeber diese Regelung.http://www.bfe.admin.ch

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