Der Schweizer Bundesrat will den Strommarkt in der Eidgenossenschaft vollständig öffnen. Die Bundesregierung hat dazu die entsprechende Vernehmlassung zu einem Bundesbeschluss gestartet. Konkret heißt das, alle Kantone, politischen Parteien und Verbände sowie interessierte Bürger können bis zum 22. Januar 2015 ihre Stellungnahme zur vollständigen Strommarktöffnung abgeben.
Sollte aus diesem Verfahren kein Referendum über den Gesetzentwurf hervorgehen, treten die Regelungen Anfang 2017 so in Kraft, wie sie jetzt vorliegen. Dann können sich alle Endverbraucher erstmals ab Januar 2018 ihren Strom von einem Anbieter ihrer Wahl liefern lassen.
Die Stromversorger geben jeweils im Sommer ihre Tarife für das Folgejahr bekannt. Dann kann jeder Endverbraucher seinen Stromlieferanten frei wählen. Ab dann ist ein Wechsel jährlich möglich, jeweils mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten. Bisher können das nur die großen Stromkunden mit einem jährlichen Verbrauch von mehr als 100.000 Kilowattstunden. Um Preisabsprachen der Versorger zu verhindern, werden die Preisüberwacher und bei Bedarf die Wettbewerbskommission die Strompreise überwachen und kontrollieren.
Der Wechsel in den offenen Markt ist aber nicht verpflichtend. Endkunden, die nicht von ihrem Wahlrecht Gebrauch machen, werden weiterhin von ihrem lokalen Versorgungsunternehmen beliefert. Ohne Kündigung fallen sie in die sogenannte Grundversorgung WAS (Wahlmodell mit abgesicherter Stromversorgung). Die Tarife im WAS-Modell werden von der Eidgenössischen Elektrizitätskommission Elcom geprüft und wenn nötig herabgesetzt.
Die anfallenden Wechselkosten dürfen den Endverbrauchern nicht in Rechnung gestellt werden. Wenn sich ein Stromkunde einmal für einen anderen Versorger entschieden hat, kann er zu jedem Jahreswechsel wieder in die Grundversorgung zurückkehren. Durch diese Absicherung will der Bundesrat die Wechselbereitschaft und damit den Wettbewerb fördern. http://www.bfe.admin.ch