Die Schweizer Bundesregierung hat die Anhebung des Netzzuschlags von 1,3 auf 1,5 Rappen pro Kilowattstunde Strom beschlossen. Mit diesem bezahlen die eidgenössischen Stromverbraucher – mit einigen Ausnahmen – unter anderem die Solarstromförderung.
Die Anhebung des Netzzuschlags wird zum 1. Januar 2017 wirksam. Mit der Aussicht auf einen üppiger gefüllten Fördertopf kann das Bundesamt für Energie (BFE) aber schon jetzt wieder positive Förderbescheide an die Anlagenbetreiber schicken.
Der Branchenverband Swissolar hat ausgerechnet, dass durch die Aufstockung der Fördermittel von derzeit 740 auf gut 850 Millionen Franken in diesem Jahr etwa 1.100 Betreiber von Photovoltaikanlagen einen positiven Förderbescheid erhalten werden.
Das BFE geht davon aus, dass in diesem Jahr allerdings nur Betreiber von Anlagen eine Förderung bekommen werden, die ihren Generator bis zum 8. November 2011 angemeldet haben. Alle später errichteten Anlagen müssen weiter um ihre Förderung bangen. Deshalb steht die weitere Erhöhung des Netzzuschlags auf 2,3 Rappen pro Kilowattstunde schon auf dem Programm und soll zusammen mit der Energiestrategie 2050 beschlossen werden.
Mit der Erhöhung des Netzzuschlags geht auch die Förderung der kleineren Anlagen über einen einmaligen Investitionszuschuss weiter. Dieser wurde vor wenigen Wochen ausgesetzt, weil der Fördertopf leer war.
Swissolar geht davon aus, dass noch in diesem Jahr etwa 5.000 Anlagenbetreiber einen positiven Förderbescheid bekommen. Denn derzeit zahlt Swissgrid jeden Monat gut 800 Einmalvergütungen aus. Allerdings kommt es zu längeren Wartezeiten von derzeit neun Monaten ab Einreichen der vollständigen Unterlagen.