Am 18. November dieses Jahres trifft sich die Solarbranche der Schweiz in den Räumen der Fachhochschule Nordwestschweiz in Olten zum Erfahrungsaustausch. Zentrales Thema werden die Erfahrungen mit den revidierten Tarife für die kostendeckende Einspeisevergütung (KEV) sein. Diese gelten seit dem 1. Januar dieses Jahres. Seither bekommen die Betreiber neuer Photovoltaikanlagen die KEV nur noch 20 statt 25 Jahre.
Der eidgenössische Solarverband Swissolar hat errechnet, dass dies einer Kürzung um 20 Prozent gleichkommt. Zusätzlich wurden die Tarife um zehn Prozent gekürzt. Einzig für die gebäudeintegrierten Anlagen bleibt der alte Tarif bestehen. Einzige Änderung ist: Die Anlage darf die Leistung von 100 Kilowatt nicht überschreiten. Größere Anlagen werden nicht mehr als gebäudeintegriert anerkannt.
Außerdem werden die Branchenvertreter die verschiedenen Aspekte des Eigenverbrauchs von Solarstrom beleuchten. Auch dazu hat es im Laufe dieses Jahres eine grundsätzliche Entscheidung gegeben. Mit der Novelle der Energieverordnung hat die Regierung festgelegt, dass die Netzbetreiber den Eigenverbrauch nicht mehr mit höheren Tarifen für den Bezug des Reststroms bestrafen dürfen.
Außerdem bedarf es keiner Personenidentität zwischen Betreiber der Anlage und Verbraucher des Solarstroms. Damit gilt auch der Verkauf von Solarstrom an Mieter in Mehrfamilienhäusern oder an gewerbliche Kunden als Eigenverbrauch, mit den entsprechenden Preisvorteilen. Mit dieser Regelung öffnet Bern die Tür für ein weiteres Geschäftsmodell für die Branche. Auf der Veranstaltung will die Branche sich über die Erfahrungen mit solchen Geschäftsmodellen austauschen.
Der dritte Punkt der Veranstaltung wird der aktuelle Stand der Einmalvergütung sein. Hier steht im Mittelpunkt die Frage, wann sich diese für den Anlagenbetreiber lohnt und wann er tatsächlich warten sollte, bis er eine KEV bekommt. https://www.swissolar.ch/