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Unfallversicherung

Hautkrebs nun Berufskrankheit

Der helle Hautkrebs soll in Deutschland ab Januar 2015 als Berufskrankheit offiziell anerkannt werden. Das gilt für alle Berufsgruppen, deren Angehörige oft und über einen längeren Zeitraum auf Dächern unterwegs sind. Auch Solarteure könnten künftig von der Regelung profitieren.

Ab Januar 2015 sollen der sogenannte helle Hautkrebs (Stachelzellkrebs) und seine Vorstufen (aktinische Keratosen) erstmals in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen werden.

Damit haben Arbeiter, die in ihrem Job lange Jahre regelmäßig der Sonne ausgesetzt sind, erstmals geregelte Ansprüche auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung. Das teilte der Berufsverband der Deutschen Dermatologen mit.

Dazu zählten neben Behandlung und Reha ebenso Renten und Entschädigungen. Neben Solarteuren gehören zu den Betroffenen beispielsweise Bauarbeiter, Dachdecker, Landwirte und Seeleute, aber auch Briefträger und Bademeister sowie Skilehrer.

Bereits vor der Einführung der neuen Berufskrankheit wurden in Einzelfällen bisher 100.000 Euro an Patienten gezahlt. Die Unfallversicherung rechnet bereits mit Mehrkosten von rund 20,5 Millionen Euro pro Jahr für hellen Hautkrebs. Auch den australischen Schauspieler Hugh Jackman hat es bereits mehrfach erwischt: Er musste in diesem Jahr drei Mal wegen Hautkrebs behandelt werden.http://www.dguv.de

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