Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (FNN) und der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH) erarbeiten derzeit die neuen Anwendungsregeln VDE-AR-N-4100 und VDE-AR-N 4105. Diese regeln den Anschluss und Betrieb von dezentralen Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz. Dazu gehören die meisten Photovoltaikanlagen in Deutschland, aber auch kleinere Blockheizkraftwerke und Kleinwindanlagen.
Diese Erzeuger sollen künftig auch am Netz bleiben, wenn kurzzeitig die Spannung einbricht, zum Beispiel wegen eines Kurzschlusses. Außerdem sollen die dezentralen Anlagen, die am Niederspannungsnetz angeschlossen sind, abhängig von der aktuellen Spannung am Anschlusspunkt die Netzspannung stützen. Hier geht es um neue Regelungen für die Einspeisung von Blindleistung.
Mit den neuen Rahmenbedingungen wollen die beiden Fachverbände die Netzstabilität absichern, auch wenn immer mehr dezentrale Erzeuger am Niederspannungsnetz angeschlossen sind. Die Experten betonen, dass in Deutschland die Versorgungszuverlässigkeit sehr gut ist. Die durchschnittliche Nichtverfügbarkeit pro Letztverbraucher lag laut der FNN-Störungs- und Verfügbarkeitsstatistik 2015 bei nur 11,9 Minuten. Dieser Wert darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Risiken im Netzbetrieb aufgrund des weiter wachsenden Anteils von volatiler Erzeugung aus Ökostromanlagen steigen. Deshalb sollen sich die dezentralen Erzeugungsanlagen künftig netzdienlicher verhalten und Systemdienstleistungen erbringen. Jegliche Weiterentwicklung der Anwendungsregeln müsse dabei mit Blick auf das Gesamtsystem erfolgen.