Eine neue Richtlinie des VDI beschreibt, wie Elektromobilität in der Gebäudeplanung berücksichtigt werden sollte. Die Richtlinie VDI 2166 Blatt 2 widmet sich der Schaffung von Ladeplätzen für die E-Mobilität an Gebäuden und der konkreten Ausstattung und Ausgestaltung der Ladeplätze.
Verschiedene Gebäudetypen erfordern unterschiedliche Ausführungen oder Ausstattungen. Hierzu zählen Wohngebäude mit Privatparkplätzen – darunter fallen Einfamilienhäuser, Reihenhäuser, Mehrfamilienhäuser, Einzel- und Sammelgaragen, Fahrradabstellräume – sowie Verkaufsstellen wie Läden, Kaufhäuser und Einkaufszentren, bei denen Parkplätze für Kunden angeschlossen sind. Auch Arbeitsstätten mit Parkplätzen für Mitarbeiter und Besucher, öffentliche Parkhäuser und Tiefgaragen fallen unter die neue Richtlinie.
VDI 2166 Blatt 2 gibt Planungshilfe für Ladeplätze verschiedener Fahrzeugtypen. Dazu zählen E-Autos und zweirädrige Fahrzeuge mit entnehmbarer und nicht entnehmbarer Batterie. Das neue Blatt 2 versteht sich als Ergänzung zur VDI 2050 Blatt 5 „Anforderungen an Technikzentralen – Elektrotechnik“, in dem die Anforderungen der Elektromobilität nicht erfasst waren.
Herausgeber der Richtlinie „Planung elektrischer Anlagen in Gebäuden: Hinweise für die Elektromobilität“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie erschien im Juni 2019 als Entwurf und kostet 94,50 Euro.