Der Bundestag und der Bundesrat haben das Gesetz zur Reform des Gewährleistungs- und Bauvertragsrechts verabschiedet. Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) begrüßt die Reform als einen großen Erfolg für das Handwerk. „Das Gesetz schließt die bestehende Haftungsfalle für Handwerker“, erklärt Holger Schwannecke, Generalsekretär des ZDH, die Bedeutung des Gesetzes. „Zukünftig haftet derjenige für mangelhaftes Material, der den Produktfehler zu verantworten hat. Zudem ergänzt der Bundestag den Gesetzentwurf der Bundesregierung an entscheidenden Stellen und sorgt damit für spürbar mehr Praxisnähe.“
Auch beim Bauvertragsrecht gebe es positive Aspekte. So entspreche die Einführung von Baukammern bei den Landgerichten einer langjährigen Forderung des Handwerks. „Die zügige Durchsetzung ihrer Ansprüche ist für die kleinen und mittleren Betriebe des Handwerks essenziell“, betont Schwannecke.
Die zahlreichen unbestimmten Rechtsbegriffe des Gesetzes würden in den nächsten Jahren allerdings erst durch die Gerichte geklärt werden müssen, dämpft der ZDH die Euphorie.