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ZVEH

Mindestlöhne für Elektrohandwerker fix

Die Lohnuntergrenzen für Beschäftigte im Elektrohandwerk wurden von der Bundesregierung bestätigt. Somit gilt seit 1. Januar 2014 auch für Handwerksbetriebe, die nicht in einem Arbeitgeberverband sind, und für deren Angestellte, die nicht Gewerkschaftsmitglieder sind, ein Mindestentgelt in den alten Bundesländern von zehn Euro. In den neuen Bundesländern beträgt der Mindestlohn 9,10 Euro. Im Jahr 2015 steigen die Mindestlöhne auf 10,10 Euro in den alten Bundesländern und 9,35 Euro in den neuen Bundesländern. Sachsen hatte erfolglos Einspruch gegen die Mindestlöhne erhoben.https://www.zveh.de/

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