Das Bundesverkehrsministerium will den Betrieb von Drohnen in Deutschland neu regeln. Minister Alexander Dobrindt (CSU) plant, Drohnen künftig zu registrieren, um deren Eigentümer bei einem Unfall leichter zu identifizieren.
Immer mehr Leute in Deutschland kaufen Drohnen. Auch für die Fehleranalyse von Solarparks und Photovoltaikanlagen sind sie wichtig und werden immer öfter eingesetzt. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen privater (Sport und Freizeit) und gewerblicher Nutzung. Drohnen dürfen grundsätzlich nicht außerhalb der Sichtweite geflogen werden. Drohnen von privaten Piloten können in der Nähe zu Flughäfen nur bis zu 30 Metern aufsteigen, gewerbliche bis zu 50 Metern.
Künftig soll sich aber einiges ändern: Alle Drohnen mit mehr als 500 Gramm Gewicht sollen ein Kennzeichen tragen. So kann bei einem Unfall oder einem Missbrauch der Besitzer identifiziert werden. Drohnenpiloten, die etwa aus gewerblichen Gründen professionelle Fotos machen, sollen künftig eine Prüfung ablegen – und eine Art Drohnenführerschein machen. Auch Luftrecht werde dabei abgefragt. Die Lizenz soll vom Luftfahrt-Bundesamt erteilt werden.
Die neuen Regeln sehen zudem ein Verbot für private Nutzer über bestimmen Gebieten vor. Darunter Industrieanlagen, Gefängnisanstalten sowie militärische Anlagen und Unfallorte, auch Wohngebiete sind in der Diskussion. (N. Petersen)