Ursprünglich gilt in der Alpenrepublik, dass Solargeneratoren, die eine Investitionsförderung bekommen sollen, innerhalb eines Jahres nach Stellung des Förderantrags ans Netz gehen müssen. Für Betreiber von Anlagen, die sich um eine Tarifförderung beworben haben, gilt eine Frist von neun Monaten. Da sich durch die aktuelle Coronakrise die Projektzeiten drastisch verschieben können, hat die Oemag bekanntgegeben, dass die potenziellen Anlagenbetreiber ihre Förderung auch bekommen, wenn sie den Generator später in Betrieb nehmen. Die Frist wird pauschal um sechs Monate verlängert.
Aktuelles Inbetriebnahmedatum prüfen
Das gilt für alle Ökostromanlagen, deren Fördervertrag vor dem 16. März 2020 abgeschlossen wurden und die bis zu diesem Tag hätten in Betrieb gehen sollen. Das gilt aber auch für Anlagen, deren Inbetriebnahmefrist noch bis zum 15. März 2021 läuft und die in der vergangenen Förderrunde erfolgreich waren. Zudem wird die Inbetriebnahmefrist für Photovoltaikanlagen verlängert, für die ein Fördervertrag zwischen dem 16. März 2020 und dem 30. Juni 2020 abgeschlossen wurde oder wird.
Jeder, der einen Förderantrag gestellt hat, kann über das Portal der Oemag, über das auch die Förderung beantragt wurde, einsehen, bis zu welchen Datum der Generator jetzt ans Netz gehen muss. (su)
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