Bei Schäden kann der Anlagenbetreiber nur dann Schäden geltend machen, wenn er die Ursache kennt. Denn niemand tauscht auf Verdacht Module aus. Die Begutachtung ist Sache von Profis, auch wenn die Schäden bereits bei oberflächlicher Betrachtung ins Auge fallen.
Lesen Sie den ersten Teil: Die Seuche in den Lötstellen
Minetzkes Installateur stellte Hotspots an den Modulen fest. Offensichtlich handelt es sich vermutlich um gravierende Produktionsmängel in einem Werk von S-Energy, denn bundesweit berichten Installateure ähnliche Erfahrungen. Die Lötstellen der Zellstrings an den Verbindern sind unsauber, das erkennt man leicht am Lötstempel. „Damit fingen die Diskussionen an“, erzählt Minetzke weiter. Zwar hatte er nun Klarheit über die Ursachen des Ertragsverlustes, doch es begann eine Odyssee. Donauer ist insolvent, dort sind längst alle Telefone tot.
S-Energy wird zwar in Deutschland noch von zwei Händlern vertrieben. Doch diese sind für historische Fälle nicht zuständig. Eine deutsche oder europäische Niederlassung hat der koreanische Hersteller offiziell nicht. Nach wochenlangem Verkehr per E-Mail verwies er Minetzke an den Dienstleister Suncycle, der in Thüringen eine große Reparaturwerkstatt betreibt.
Wie viel wert ist eine Garantie?
Normalerweise greift in so einem Fall die Garantie des Herstellers, dass die Leistung der Module innerhalb von zehn oder 20 Jahren nicht unter einen bestimmten Wert fällt. S-Energy berief sich auf seine AGB und schickte dem gebeutelten Solarkunden einige Ersatzmodule. Die Inspektionen, die Demontage der schadhaften Module und die Remontage der neuen Module soll der Kunde übernehmen. „Seit über einem Jahr zieht sich die Sache schon hin“, meint Minetzke. „Suncycle lieferte 20 reparierte Module, die ich auf eigene Kosten aufs Dach bringen musste, inklusive Gerüst.“ (Heiko Schwarzburger)
Lesen Sie den dritten Teil: Seriennummer auf der Rückseite
Den vollständigen Bericht lesen Sie in der nächsten Ausgabe der Fachzeitschrift photovoltaik, die am 23. März 2017 erscheint. Abonnenten können den gesamten Artikel nach dem Erscheinen online lesen – im Abobereich unserer Webseite.