Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) hat eine Vorlage für die Bauministerkonferenz der Länder auf den Weg gebracht, um die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) zu modernisieren. Bisher sieht die Musterverordnung vor, dass Solarmodule bis zwei Quadratmeter Fläche ohne Einzelnachweis installiert werden dürfen.
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Wie international üblich, soll diese Regelung nunmehr für „Photovoltaikmodule mit mechanisch gehaltenen Glasdeckflächen“ mit bis zu drei Quadratmetern gelten. Das würde die Installation von größeren Solargeneratoren beispielsweise auf gewerblichen Dächern erheblich erleichtern. Alle am Markt erhältlichen Solarmodule können nun auf deutschen Dächern eingesetzt werden, ohne einen Verwendbarkeitsnachweis erbringen zu müssen. (HS)
Merkblatt der Landesstelle für Bautechnik des Regierungspräsidiums Tübingen (oberste Landesbauaufsicht von Baden-Württemberg) zur Verwendung von Solarmodulen auf oder an Gebäuden
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