Fast immer ist dabei die Speicherförderung an die Errichtung einer neuen Photovoltaikanlage gekoppelt, meist sind Leistungsgrenzen oder auch ein bestimmtes Verhältnis von Generatorleistung zu Speicherkapazität zu beachten. Die spezifische Förderhöhe unterscheidet sich je nach Förderprogramm und je nach Speichergröße.
Andere wichtige Kriterien sind weniger bekannt: Bei der Mehrzahl der Programme ist aktuell eine Zeitwertersatzgarantie von zehn Jahren für den Batteriespeicher vorgeschrieben. Der Hersteller (oder der Händler oder eine Versicherung) muss garantieren, dass bei Unterschreitung einer Restkapazität von meist 80 Prozent innerhalb dieser Zeit der Käufer das Recht hat, sich bei einer Rückgabe des Speichers den Restwert des Speichersystems auszahlen zu lassen. Als Beleg reicht eine Herstellererklärung, einige Förderprogramme haben auch eigene Vordrucke. Zur Ermittlung des zurückzuzahlenden Betrags wird dabei der jeweilige Zeitwert angesetzt.
Mithilfe der Förderung werden im Ergebnis durchaus Förderquoten von 40 Prozent und mehr erreicht, was die Amortisation des Speichers deutlich beschleunigt (siehe Grafik). Die Quote unterscheidet sich je nach Projekt und Programm eines Bundeslandes. Denersol zeigt die Einzelheiten zu den Voraussetzungen in einer übersichtlichen Tabelle und bietet einen aktuellen PDF-Leitfaden zum Thema Stromspeicher und solare Eigenversorgung und Elektrotankstellen. (nhp)