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AKTUELLE MELDUNGEN

Düsseldorf fördert Stromspeicher und Mieterstrommodelle (Teil 1)

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen fördert auch in diesem Jahr weiterhin die Installation von Stromspeichern und Mieterstrommodellen. Lesen Sie hier, welche Voraussetzungen für die Förderung erfüllt sein müssen und wer die Anträge entgegen nimmt.

Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen führt die Förderung unter anderem von Speichersystemen und Mieterstrommodellen auch in diesem Jahr weiter. Das teilt das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt. Landwirtschaft, Natur- und Umweltschutz in Düsseldorf mit. Im vergangenen Jahr wurden im Rahmen des Förderprogramms „Progres NRW“ 5.000 Projekte mit eines Summe von fast zwölf Millionen Euro finanziell unterstützt. Für die Wirtschaft in Nordrhein-Westfalen hat sich das Programm gelohnt. Denn mit diesen zwölf Millionen Euro wurden Investitionen im Umfang von etwa 72 Millionen Euro ausgelöst. Auch in diesem Jahr stehen wieder Fördermittel im Umfang von zwölf Millionen Euro zur Verfügung.

Wie im vergangenen Jahr wird das Förderprogramm Progres NRW auch weiterhin von der Bezirksregierung in Arnsberg umgesetzt. Dort sind auch bis spätestens 1. Dezember 2017 die Förderanträge zu stellen. Dabei sollte der Antragsteller aber beachten, dass der die Förderung beantragt, bevor die Umsetzung des Projekts begonnen hat. Die Umsetzung wiederum beginnt schon mit der ersten verbindlichen Bestellung des Systems und der ersten verbindlichen Auftragsvergabe.

Nur ein Speicher pro Gebäude wird finanziert

Im Rahmen dieses Markteinführungsprogramms unterstützt Düsseldorf neben der Installation einer ganzen Reihe von Technologien. Dazu gehören auch Stromspeicher, die in neu zu errichtende Photovoltaikanlagen mit einer maximalen Leistung von 30 Kilowatt integriert werden. Damit wird schon klar, dass die Landesregierung die Nachrüstung von Speichern in bestehende Solaranlagen nicht unterstützt. Betreiber von bestehenden Photovoltaikgeneratoren, die einen Speicher integrieren wollen, können aber immer noch auf das Speicherförderprogramm des Bundes zurückgreifen. Wird die Solaranlage neu errichtet und mit einem Speicher ausgestattet, kann der Hauseigentümer zusätzlich dazu noch eine Förderung des Landes bekommen.

Dabei darf die Summe aller staatlichen Unterstützungen die zuwendungsfähigen Ausgaben aber nicht überschreiten. Konkret ist die Förderung pro Speicher auf 75.000 Euro beschränkt. Zudem wird für jedes Gebäude nur ein Speichersystem bezuschusst. Beträgt die Leistung der Photovoltaikanlage bis zu 30 Kilowatt, bekommt der Hauseigentümer maximal zehn Prozent der Investitionskosten als Fördersumme ausgezahlt. Steigt die Leistung der Photovoltaikanlage, in die der Speicher integriert wird, über 30 Kilowatt, bekommt der Investor bis zu 50 Prozent der Investitionssumme gefördert.

Photovoltaikeinspeisung auf 50 Prozent begrenzt

Um in den Genuss einer Speicherförderung durch die Landesregierung zu kommen, muss die Netzeinspeisung der Photovoltaikanlage dauerhaft auf die Hälfte der installierten Leistung abgeregelt werden. Damit setzt auch Düsseldorf auf die Erhöhung des Eigenverbrauchs durch die Speicherinstallation. Die Kappung von Leistungsspitzen, was größere Stromspeicher für Gewerbebetriebe wirtschaftlich machen würde, ist nicht Intention des Förderprogramms. Zusätzlich muss die Installation und Inbetriebnahme des Speichers durch eine Fachkraft nachgewiesen werden. Das kann unter anderem auf der Basis des Speicherpasses erfolgen.

Lesen Sie hier die konkreten Voraussetzungen für die Förderung von Mieterstrommodellen.