Die Pflicht zur Kennzeichnung für Solarheizungen und Warmwasserspeicher wird kommen. Ein Leitfaden des Branchenverbands informiert über künftige Regelungen.
Gerade gestern hat die EU-Kommission einen Vorschlag für ein Energieeffizienzziel von 30 Prozent bis 2030 vorgelegt. Die schrittweise Umsetzung europäischer Energieeffizienzrichtlinien werde künftig auch Heizungs- und Warmwasseranlagen betreffen. Welche Anforderungen und Pflichten daraus für solarthermische Anlagen erwachsen, erklärt ein neuer Leitfaden des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). „Die Richtlinien betreffen nicht nur Hersteller und Händler“, meint Jörg Mayer, Geschäftsführer des BSW-Solar. Auch Handwerker und Installateure sollten sich schon heute informieren, was die Kennzeichnungspflicht für ihre Arbeit bedeuten wird.
Der neue 35-seitige Leitfaden sei allen zu empfehlen, die professionell mit solarthermischen Anlagen zu tun haben, sagt Meyer. Die Broschüre erklärt, welche Anlagen betroffen sein werden, welche Angaben die jeweiligen Kennzeichnungen enthalten müssen und welche rechtlichen Anforderungen Installateure und Handwerker beachten sollten.
Skala von A bis G
Hintergrund: Energieverbrauchende und energieverbrauchsrelevante Geräte wie Wärmeerzeuger und Wärmespeicher müssen ab September 2015 verbindliche Effizienzanforderungen erfüllen. Dies schreibt die sogenannte europäische Ökodesignrichtlinie vor. Mit der darauf aufbauenden Energy-Labelling-Richtlinie wird zudem eine Kennzeichnungspflicht in Kraft treten. Ähnlich wie Kühlschränke oder Waschmaschinen müssen bestimmte Wärmeerzeuger und Speicher spätestens ab September 2015 ein Etikett tragen, das mittels einer Skala von A bis G und grün bis rot über Effizienz und Verbrauch informiert.
Die Umweltorganisation NABU kritisiert hingegen die lasche EU-Vorlage. Denn ob das Ziel verbindlich wird, will die EU-Kommission zudem dem EU-Gipfel überlassen. Damit die EU ihre Energieversorgung langfristig sichern kann, müssen die Mitgliedstaaten nach Ansicht des NABU stärker auf Effizienz und klimafreundliche Energieträger setzen. Ein Ziel von 30 Prozent führe dazu, dass Effizienzfortschritte EU-weit auf niedrigem Niveau stagnieren. (nhp)
Den Leitfaden finden Sie ab dem 28. Juli hier.