Der Umwelt- und Energieausschuss des Kärntener Landtags hat einen Vorschlag angenommen, in Zukunft das Net Metering für Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen zuzulassen. Damit soll der Ausbau der erneuerbaren Energien forciert werden.
In Kärnten sollen sich künftig Stromzähler von Haushalten in beide Richtungen drehen dürfen. So zumindest sieht es ein Beschluss des Umwelt- und Energieausschusses des Klagenfurter Parlaments vor, mit dem das Net Metering für die Betreiber kleiner Solarstromanlagen ermöglicht werden soll. Dabei speisen die Betreiber von kleinen Photovoltaikanlagen ihren überschüssigen Strom ins Netz ein und entnehmen ihn dort wieder, wenn sie ihn brauchen. Die Anlagenbetreiber nutzen das Netz so als Speicher.
Anreiz für Einspeisung von Sonnenstrom
Die Initiative geht auf die Grünen im Kärntner Landtag zurück. „Die Gegenverrechnung von Erzeugung und Verbrauch wäre ein enormer Vorteil und Anreiz gegenüber der derzeitigen Situation, bei der Kleinerzeuger für ihre Einspeisung von Sonnenstrom nur zwei bis drei Cent pro Kilowattstunde erhalten, aber etwa 18 Cent für den Strombezug zu anderen Tageszeiten zahlen müssen“, erklärt Michael Johann (Grüne), Vorsitzender des Umwelt- und Energieausschusses im Kärntener Landtag.
Wirtschaftsfaktor für heimische Handwerksbetriebe
Auch die Fraktion der Kärntener Volkspartei im Klagenfurter Landesparlament sieht im Net Metering einen guten Anreiz, den Ausbau erneuerbarer Energie zu fördern. „Die gesteigerte Installation von Photovoltaikanlagen ist ein wesentlicher Wirtschaftsfaktor für heimische Betriebe wie Elektriker, Installateure, Dachdecker oder Sprengler“, erklärt Franz Wieser, energiepolitischer Sprecher der VP im Kärntener Landtag. „Außerdem ist es eine positive Reaktion auf die Klimakonferenz in Paris und ein Ansporn für alle anderen südlichen Ländern Europas, verstärkt Photovoltaikanlagen einzusetzen.“ Die Volkspartei setze sich mit Nachdruck für die Umsetzung der Initiative ein, betont Wieser. „Das Net-Metering-Modell ist zu begrüßen, denn es ist doppelt effizient: Erstens ermöglicht es die Gegenverrechnung des Ökostroms durch den Strombezug von heimischen Energielieferanten mittels des Doppeltarifzählers. Zweitens wird der Überschuss des Ökostroms, der vom Haushalt nicht verbraucht wird, bei der nächsten Abrechnungsperiode übertragen. Das ist sauber und kostenschonend und rentiert sich bei den kleineren Photovoltaikanlagen.“
Entsprechende Rahmenbedingungen schaffen
Der Ball liegt jetzt im Klagenfurter Wirtschaftsministerium. Dort müsse das Kärntener Energiewirtschaftsorganisationsgesetz (ElWOG) entsprechend reformiert werden, um die nötogen rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, erklärt Michael Johann von den Grünen. (Sven Ullrich)