Künftig müssen Ladeeinrichtungen mit einer Leistung von größer als 4,6 Kilowatt beim Netzbetreiber angemeldet werden. Außerdem müssen Ladeeinrichtungen künftig netzdienlich arbeiten und geregelt Blindleistung bereitstellen.
Das geht aus dem neuen Entwurf der Anwendungsregel „Technische Anschlussregeln Niederspannung“ E VDE-AR-N 4100 (TAR Niederspannung) neue Anforderungen an Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge hervor. Sie wurde vom Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE, kurz VDE|FNN, veröffentlicht. „Mit diesen neuen Anforderungen schafft VDE|FNN Voraussetzungen für die Integration größerer Stückzahlen von Elektroautos in die Niederspannungsnetze“, so Heike Kerber, Geschäftsführerin von VDE|FNN.
Neu aufgenommen wurden außerdem technische Anforderungen an Speicher, die bisher als FNN-Hinweis „Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz“ (2016) vorlagen. Die TAR Niederspannung definiert, welche Rückwirkungen Speicher und Erzeugungsanlagen auf das Netz haben dürfen. Wichtig für alle Anwender: mit der neuen TAR Niederspannung entsteht ein neues, einheitliches Regelwerk für diese Spannungsebene. VDE|FNN behebt damit den Zustand, dass diese Anforderungen an Kundenanlagen aktuell noch auf mindestens neun Unterlagen verteilt sind.
Änderungsvorschläge erwünscht
Das Dokument gilt für Bezugs- und Erzeugungsanlagen. Zusätzlich gilt für Erzeugungsanlagen weiter auch die Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105). Die neue TAR Niederspannung ist Teil der Aktivitäten von VDE|FNN, innovative Technologien wie Speicher und Elektromobilität schneller alltagstauglich und systemkompatibel zu machen. Der Entwurf ist über die Webseite von VDE|FNN verfügbar. Bis 28. Juni 2017 können Änderungsvorschläge abgegeben werden. (nhp)