Die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen hält Wort. Ein neues Förderprogramm bezuschusst bis zur Hälfte der Ausgaben oder bis zu 75.000 Euro pro Speicher. Auch Thüringen will bald ein eigenes Programm starten.
Das Programm „Regenerative Energien und Energiesparen“ (progres.nrw) fördert stationäre Batteriespeicher in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage, die über mindestens 30 Kilowatt Leistung verfügt. Es werden 50 Prozent der Ausgaben bezuschusst, wobei die Fördergrenze pro Speicher bei 75.000 Euro liegt.
Dabei kann es sich sowohl um eine Neuanlage als auch um die Nachrüstung einer bestehenden Anlage handeln, die ab 2013 in Betrieb genommen wurde. Weiterhin werden die Ausgaben für Mess- und Steuerungseinrichtungen sowie für die Kommunikation der Anlage gefördert. Die technischen Spezifikationen des Speichers sind allerdings der Bewilligungsbehörde vorzulegen.
Voraussetzung für die NRW-Speicherförderung
Eine Bedingung: Die Leistung der Photovoltaikanlage am Netzanschlusspunkt kann für die Lebensdauer des Photovoltaiksystems für 15-Minuten-Werte bei Standard Testbedingungen auf 50 Prozent der Leistung reduziert werden. Diese Verpflichtung bleibt auch nach Außerbetriebnahme des Speichersystems bestehen.
Zu den weiteren Nebenbedingungen zählt, dass für die Batteriespeicher eine Zeitwertersatzgarantie des Herstellers für zehn Jahre vorliegen muss. Dabei wird über den entsprechenden Zeitraum eine lineare jährliche Abschreibung angenommen. Pro Anlage kann zudem nur ein Speichersystem gefördert werden. Hersteller von Batteriespeichern sind von der Förderung ausgeschlossen. Eigenbauanlagen, Prototypen und gebrauchte Anlagen sind ebenfalls von der Förderung ausgeschlossen.
Ein weiteres vergleichbares Förderprogramm soll bald in Thüringen starten. (nhp)
Infos zur NRW-Speicherförderung finden Sie hier.