Speicher können als Systemdienstleister die Netze stabilisieren. Wie die einzelnen Strommengen gemessen und abgerechnet werden, ist derzeit Gegenstand einer Konsultation durch die Clearingstelle EEG. Der BVES plädiert hier für eine möglichst unkomplizierte Lösung. Die einzelnen Strommengen sollen einfach verrechnet werden.
Der Bundesverband Energiespeicher (BVES) setzt sich für die einfache Messung und Verrechnung von Speicherstrom ein, der mit mehreren geeichten Zählern gemessen wurde. Diese Strommengen müssen einfach addiert werden können, wenn die Werte mit geeichten Messgeräten erfasst wurden, ohne dass die Summe nochmals mit einem geeichten Zähler gemessen werden muss.
Regelungen sind in Arbeit
Konkret geht es darum, wie der Strom gemessen werden muss, der aus dem Netz und aus der Photovoltaikanlage in den Speicher fließt. Es geht aber auch um den Strom, den der Speicher in das Netz einspeist, während gleichzeitig eine andere Strommenge aus dem Speicher für den Eigenverbrauch im Gebäude genutzt wird. Zwar ist eine solche gemischte Nutzung von Speichern grundsätzlich möglich. Die dazugehörigen Messkonzepte werden aber nach Informationen des BVES von vielen Verteilnetzbetreibern nicht anerkannt, weil es bisher keine Regelungen dafür gibt. Diese sollen jetzt von der Physikalisch Technischen Bundesanstalt (PTB) erstellt werde. Um das zu unterstützen, hat die Clearingstelle EEG/KWKG eine entsprechende Konsultation gestartet, um die Erfahrungen und Erkenntnisse relevanter Akteure zu nutzen.
Messkonzept liegt schon vor
Der BVES betont, dass die konkrete Zuordnung von Speicherstrom kaum möglich ist. Niemand kann genau messen, ob der Strom, der vorher aus dem Netz eingespeichert wurde identisch ist mit dem Strom, der später wieder ins Netz fließt. Deshalb sollte eine einfache Verrechnung von Strommengen möglich sein, die mit geeichten Zählern gemessen wurden. Andernfalls müssten neue Messgeräte entwickelt werden, die den Summenstrom konkret aufteilen. Der BVES verweist dazu auf die gängigen Regelungen im EEG, im Mieterstromgesetz und im Messstellenbetriebsgesetz, die solche einfachen Regelungen schon vorgeben. Diese sollte dann auch für den multivalenten Betrieb von Speichern möglich sein, wie er im Paragraph 61k des EEG beschrieben ist. Zudem verweist der BVES auf eine von ihm selbst erstelltes Messkonzept, die solche Fälle des gemischten Speicherbetriebs abdecken können. (su)