Über eine Investitionsabgabe will der Kanton Thurgau einen Topf zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und erneuerbaren Energien füllen. Die Abgabe muss jeder Stromkunde zahlen. Es gibt aber auch Modalitäten, diese zurückzubekommen.
Der Kanton Thurgau bereitet sich auf den von der Bundesregierung in Bern geplanten Ausstieg aus der Kernenergie vor. Dazu will der Kanton die Steigerung der Energieeffizienz und die Nutzung von erneuerbaren Energien zur Stromerzeugung voranbringen. Um die finanziellen Mittel zur Förderung zu bekommen, will die Regierung in Frauenfeld eine Investitionsabgabe auf Strom einführen. Diese soll 0,8 Rappen pro Kilowattstunde betragen. Verbraucht der Stromkunde mehr als 100 Megawattstunden im Jahr, sinkt die Abgabe auf 0,5 Rappen pro Kilowattstunde. Mit dieser Abstufung will der Regierungsrat in Frauenfeld dem produzierenden Gewerbe entgegenkommen und dieses nicht zu sehr belasten. „Für Privathaushalte bedeutet die Förderabgabe rund 40 Franken Mehrkosten pro Jahr“, rechnen die Regierungsbeamten in Frauenfeld vor.
Die mit der Investitionsförderabgabe generierten Mittel sollen für die Förderung von Investitionen in den Bereichen Stromeffizienz, Lastmanagement und punktuell zur erneuerbaren Stromproduktion eingesetzt werden. Zusätzlich sollen die Stromversorgungsunternehmen mit effizienzfördernden Tarifstrukturen sowie einem Beratungsangebot die Stromeffizienz bei ihren Endkunden unterstützen.
Rückerstattung für energieeffiziente Stromkunden
Investiert ein Stromkunde in die Energieeffizienz, kann er die Abgabe zurückbekommen. Für seine Maßnahmen, bekommt er dann Mittel aus einem neuen Fördertopf, der über die Investitionsabgabe gefüllt wird. Die gilt auch für Privathaushalte. „Werden beispielsweise Haushaltsgeräte durch effizientere ersetzt, so können Förderbeiträge bezogen werden, die höher sind als die Investitionsförderabgabe“, erklärt der Regierungsrat in Frauenfeld. Auch Unternehmen, die bereits energieeffizient sind, bekommen die Investitionsabgabe zurück. Außerdem können sich Gewerbe- und Industriebetriebe mit einer Zielvereinbarung oder einer Eigenverbrauchsanalyse von der Abgabe befreien lassen.
Insgesamt rechnet die Kantonsregierung mit fünf Millionen Franken, die nach der Rückerstattung im Fördertopf verbleiben, wenn der Stromabsatz pro Jahr im Kanton rund 1.700 Gigawattstunden beträgt. „Für die Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen werden keine zusätzlichen personellen Ressourcen in der Verwaltung benötigt“, betonen die Beamten in Frauenfeld. „Der Aufwand für die Erhebung und Abrechnung der Investitionsförderabgabe wird den Stromversorgungsunternehmen entschädigt.“
Absatz von Ökostrom ankurbeln
Als weitere Maßnahme wird der Regierungsrat ein Basisangebot für Endkunden aus 100 Prozent erneuerbarem Strom anbieten. Damit soll der Absatz von erneuerbarer Energie gestärkt und letztlich somit der Bau von neuen Anlagen angeregt werden. Zukünftig sollen auch Mieter sowie Hauseigentümer denkmalgeschützter Bauten eigenen Strom produzieren können, indem sie sich an Gemeinschaftsanlagen zur Produktion erneuerbaren Stroms zur Deckung des Eigenbedarfs beteiligen können.
Noch ist der Plan der Kantonsregierung in der Gesetzgebungsphase. Der Gesetzesentwurf wurde zwar schon vom Großen Rat – dem Parlament des Kantons Thurgau – gebilligt. Doch jetzt geht er mit der entsprechenden Ergänzung des Energienutzungsgesetzes in eine externe Vernehmlassung. Noch bis zum 10. September dieses Jahres kann sich jeder Bürger, jeder Verband und jedes Unternehmen im Kanton zum Gesetzentwurf äußern. (su)