Die Übergangsfrist für Betreiber mittelgroßer Solarstromanlagen läuft zum Jahreswechsel aus. Dann müssen diese zehn Prozent ihres Stroms entweder selbst verbrauchen oder vermarkten.
Zum Jahreswechsel treten die Regelungen des im Rahmen der letzten EEG-Novelle eingeführten Marktintegrationsmodells. Das bedeutet, dass nur noch 90 Prozent des von einer Solaranlage mit einer Leistung zwischen 10 Kilowatt und einem Megawatt erzeugten Stroms nach festen Einspeisetarifen vergütet werden. Das gilt für Anlagen, die nach dem 1. April 2012 in Betrieb genommen wurden. Die restlichen zehn Prozent muss der Anlagenbetreiber selbst nutzen oder an Dritte vermarkten. „Was sich lohnt, hängt von der individuellen Situation ab“, betont Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW Solar). „Für viele Photovoltaikanlagenbetreiber ist es attraktiv, möglichst große Anteile ihres selbst erzeugten Sonnenstroms auch selbst zu nutzen. Sie sparen Geld, wenn sie weniger Strom vom Energieversorger dazukaufen müssen. Das lohnt sich für Umwelt und Geldbeutel gleichermaßen. Strom vom Energieversorger kostet viele Stromkunden inzwischen fast das Doppelte vom selbsterzeugten Sonnenstrom“, rechnet Carsten Körnig vor.
Fernsteuerbarkeit der Anlage wird belohnt
Andere Betreiber werden zum Stromversorger und liefern ihren Ökostrom an Dritte. Weitere Möglichkeiten sind der Verkauf des Stroms an der Strombörse oder Verträge mit Direktvermarktern, die den nicht vergütungsfähigen Solarstrom übernehmen.Immerhin haben sich die Erzeugungskosten von Solarstrom in den vergangenen Jahren mehr als halbiert und bewegen sich bei dieser Anlagengröße in Richtung von zehn Cent pro Kilowattstunde. „Über die Hälfte des Strompreises sind Abgaben und Steuern. Trotzdem schaffen es findige Dienstleister schon heute, mit dem Solarstrom erste interessante Produkte für den Stromhandel oder für Endkunden zu entwickeln“, sagt Körnig. In der Regel funktioniert das über die Managementprämie. Denn die bekommt derjenige, der des Strom selbst vermarktet, als Entschädigung für den zusätzlichen Aufwand. Diese Managementprämie beträgt derzeit 0,45 Cent pro Kilowattstunde. Ist die Anlage fernsteuerbar, gibt es sogar 0,6 Cent pro Kilowattstunde.
Nur noch den Börsenpreis
Vermarktet oder verbraucht der Betreiber einer Photovoltaikanlage, die unter das Marktintegrationsmodell fällt, diese zehn Prozent nicht selbst, bekommen für diese Strommenge nur den sogenannten „Marktwert Solar“. Dieser berechnet sich gemäß EEG aus dem Monatsmittelwert des Marktpreises für Solarstrom. Das waren im November dieses Jahres 4,2 Cent pro Kilowattstunde, was etwa einem Drittel des eigentlichen Einspeisetarifs und nicht einmal die Hälfte der Erzeugungskosten entspricht. Aufgrund des Merit-Order-Effekts wird in Zukunft nicht nur der Strompreis an der Böse, sondern somit auch der „Marktwert Solar“ weiter sinken.
Strommengen rechtzeitig melden
Der BSW Solar weißt darauf hin, dass Betreiber von Photovoltaikanlagen, für die das Marktintegrationsmodell gilt, Stromzähler brauchen, die neben der eingespeisten Strommenge auch den erzeugten Strom erfassen. Die Ableseergebnisse muss der Anlagenbetreiber bis zum 28. Februar eines jeden Jahres mitteilen. Damit kann der Netzbetreiber die förderfähige Strommenge aus dem Vorjahr bestimmen. „Versäumen sie das, wird nur 90 Prozent des eingespeisten Stroms über den Netzbetreiber vergütet“, warnt der BSW Solar.
Betreiber von Solarstromanlagen mit einer Leistung von bis zu zehn Kilowatt, wie sie typischerweise auf Einfamilienhäusern errichtet werden, bekommen weiterhin ihren gesamten eingespeisten Solarstrom vergütet. (Sven Ullrich)