Das Bundesland Oberösterreich fördert in Zukunft die Installation von Solarstromspeichern in privaten Haushalten. Die Förderung ist aber ganz konkrete Bedingungen geknüpft.
Das Bundesland Oberösterreich wird ab 1. September dieses Jahres die Installation von Solarstromspeicher für Privathaushalte fördern. Das gibt der Umwelt- und Energie-Landesrat der Landesregierung, Rudi Anschober (Grüne), bekannt. Damit will die Landesregierung das Ziel von zehn Prozent Solarstrom bis 2020 weiter voranbringen. „Die Oberösterreicherinnen und Oberösterreicher sind bei Sonnenstrom auf einem guten Weg“, betont Anschober. „Nun ist auch die passende Ergänzung zur Photovoltaikstromerzeugung marktreif: Die Speicherung von Sonnenstrom mittels Solarspeicher. Das Umweltressort unterstützt diese Entwicklung und fördert Ankauf und Installation stationärer Solarspeicher.“
Mit Speichern Eigenverbrauch steigern
Das neue oberösterreichische Förderprogramm unterstütze die Nutzung von stationären Batteriespeichersystemen in Verbindung mit einer Photovoltaikanlage und solle die Markt- und Technologieentwicklung von Batteriespeichersystemen anregen, betont der Landesrat. Konkret fördert das Umwelt- und Energieressort des Bundeslandes die Installation von Solarstromspeichern in privaten Haushalten. Die Förderung wird dabei nur an Einwohner von Oberösterreich ausgezahlt. Im Rahmen der neuen Förderungen können die Betreiber von Solarstromanlagen in privaten Haushalten mit einer Leistung von maximal 50 Kilowatt bis zu 800 Euro pro Kilowattstunde Nennkapazität des Stromspeichers erhalten. Dabei muss die Anlage allerdings ans Stromnetz angeschlossen und auf den Eigenverbrauch ausgelegt sein. Betreiber von Anlagen, die einen Fördertarif in Anspruch nehmen, bekommen keine Speicherförderung. Schließlich seinen die Speichertechnologien für Strom aus Photovoltaikanlagen darauf ausgelegt, dass sie die Eigenverbrauchsquote von selbst erzeugtem Solarstrom deutlich steigern, da es damit möglich wird, den tagsüber selbst erzeugten und nicht genutzten Strom am Abend und in der Nacht selbst zu verbrauchen, betont Anschober. „Der nicht genutzte Photovoltaikstrom muss nicht zum sehr gering vergüteten Marktpreis ins Netz eingespeist werden, sondern damit wird der Tagesspeicher geladen und der Strom steht somit für den Verbrauch zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung“, erklärt er die Einschränkung. Zudem muss der neue Speicher mit einer Notstromfunktion ausgerüstet oder zumindest dafür vorbereitet sein, damit diese Funktion einfach und schnell nachgerüstet werden kann.
Nur Lithiumspeicher in der Förderung
Die Förderung ist auf sechs Kilowattstunden Speicherkapazität begrenzt. Damit beträgt der maximale Förderanteil für den Kauf und die Installation des Speichers 4.800 Euro. Allerdings fördert Linz nur maximal die Hälfte der gesamten Kosten für die Anschaffung und den Einbau des Speichers. Die Landesregierung unterstützt dabei aber nicht nur die Ergänzung von neuen Photovoltaikanlagen mit Speichern, sondern auch die Nachrüstung bestehenden Anlagen. Der Bau des Generators ist aber nicht Gegenstand der Förderung. Anschober weißt auch darauf hin, dass nur Akkus mit Lithium-Ionen-Technologie gefördert werden. Andere Technologien wie Blei-Säure- oder Blei-Gel-Akkus unterstützt Linz ebenso wenig wie Eigenbauten, gebrauchte Speicher oder Prototypen. Insgesamt stellt Linz zunächst eine Million Euro für die Förderung zur Verfügung. Ausgehend von den maximalen Fördersummen kann damit die Installation von mehr als 200 Speichern unterstützt werden. (Sven Ullrich)