Nicht selten hängt ein Projekt beim Netzbetreiber in der Dauerschleife. Die Planung der Anlage steht, die Module sind bestellt, aber der Anschlusspunkt fehlt. Unser Experte RA Dr. Thomas Binder rät: Zügig handeln, nicht aussitzen! Ein Praxisreport
Dachflächen für Photovoltaik sind attraktiver denn je. Die Vergütung durch das EEG ist hoch. Doch für Gebäude im Außenbereich der Höfe gelten gesonderte Vorschriften. Unser Experte RA Dr. Thomas Binder warnt: Vorsicht, es lauern Fallstricke! Ein Praxisreport
Bevor eine Anlage in das Stromnetz einspeisen darf, sind viele Fragen zu klären. Leitungen sind zu verlegen, Zähler anzuklemmen. Bei der Aufteilung der Kosten gibt es oft Streit. Unser Experte Dr. Thomas Binder erläutert die jüngsten Empfehlungen der Clearingstelle.
Trianel ersetzt seit Anfang 2024 den Zwischenhändler bei direkten Stromlieferverträgen, kurz PPAs genannt: Der Stadtwerkeverbund übernimmt damit für Wind- und Solarparkbetreiber die energiewirtschaftliche Abwicklung der PPAs für Anlagenbetreiber. So entsteht eine direkte Geschäftsbeziehung zwischen Anlagenbetreiber und Stromabnehmer.
Bevor eine Anlage einspeisen darf, sind viele Fragen zu klären. Bei der Aufteilung der Kosten gibt es oft Streit. Unser Experte RA Dr. Thomas Binder erläutert die jüngsten Empfehlungen der Clearingstelle. Ein Praxisreport
Die Photovoltaikanlage ist fertiggestellt, der Werklohn bezahlt, Installateure und Anlagenbetreiber sind glücklich. Doch manchmal läuft es nicht so glatt. Unser Experte RA Dr. Thomas Binder erläutert wichtige Urteile. Ein Praxisreport
Seit der Einbeziehung von Solaranlagen mit mehr als 100 Kilowatt Leistung in den Redispatch liegen die ersten Praxiserfahrungen vor. Das Fazit: Es gibt noch viele Baustellen. Sven Ullrich
Projektentwickler bauen große Solarparks, um sie scheibchenweise zu veräußern. Das Modell hat sich bewährt, wirft aber einige Rechtsfragen auf. Unser Experte RA Dr. Thomas Binder erläutert ein wichtiges Votum der Clearingstelle.
Projektentwickler bauen große Solarparks, um sie scheibchenweise zu veräußern. Das Modell hat sich bewährt, wirft aber einige Rechtsfragen auf. Unser Experte RA Dr. Thomas Binder erläutert ein wichtiges Votum der Clearingstelle. Ein Praxisreport
Die Einkommenssteuer für den Verkauf von Solarstrom ist weggefallen. Doch wie sehen die Regelungen für die Umsatzsteuer aus – sowohl für Neu- als auch für Bestandsanlagen?
Die Betreiber von Photovoltaikanlagen mit einer Leistung müssen rückwirkend zum 1. Dezember 2022 ihre Mehreinnahmen abliefern, die sie über die bisherigen Gewinne erzielen. Dies gilt für Anlagen mit einer Leistung von mehr als einem Megawatt.
In der Schweiz werden zum 1. April die Fördersätze abgesenkt. Künftige Betreiber von Solaranlagen in der Schweiz, die ihren Generator nicht fristgemäß bis zum 1. April in Betrieb nehmen können, bekommen auch danach noch die bis dahin geltende, höhere Förderung.
Manche Netzbetreiber in der Schweiz verlangen von den Betreibern von Solaranlagen immer noch zusätzliche Gebühren für die Messung des eingespeisten Stroms. Das ist aber seit Beginn des Jahres 2018 nicht mehr zulässig, wie der Verband der unabhängigen Energieerzeuger mitteilt.
In Zukunft dürfen sich Solaranlagen in der Schweiz mit einer Leistung von mehr als 30 Kilowatt bei Überfrequenzen nicht mehr unkontrolliert vom Netz trennen. Die Elcom startet ein entsprechendes Nachrüstprogramm.
Seit Ende Januar ist das digitale Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur online. Betreiber müssen ihre Photovoltaikanlagen registrieren, auch wenn sie keine EEG-Förderung erhalten. Und unabhängig vom Datum der Inbetriebnahme.
Damit sich nicht alle Solaranlagen vom Netz trennen, wenn dessen Frequenz über 50,2 Hertz steigt, müssen die Betreiber entsprechend nachrüsten. Die Elektrizitätskommission verweist dabei auf die Verpflichtung der Anlagenbetreiber, mit den Netzbetreibern zusammenzuarbeiten.
Die Betreiber von größeren Solargeneratoren in der Schweiz müssen sicherstellen, dass ihre Anlage nach einem vorgegebenen Fahrplan abregelt, wenn die Netzfrequenz steigt. Damit will die Elcom verhindern, dass riesige Erzeugungsleistung plötzlich wegfällt und das System komplett zusammenbricht.
Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass sie nicht mehr automatisch die Daten von den Selbstverbraucher einsammeln wird. Seit Jahresbeginn gelten neue Regelungen.
Sonnen bezieht jetzt auch Betreiber von Solaranlagen ohne Speicher in seine Community ein. Diese bekommen den gleichen Tarif wie die anderen Teilnehmer. Auch Besitzer der Sonnenbatterie Hybrid können der Gemeinschaft von Sonnen beitreten.
Die Chancen stehen gut, dass die Betreiber von Anlage mit defekten Modulen aus den Jahren 2011 und 2012 der Solar Fabrik aus der Insolvenzmasse bezahlt bekommen. Wie der Insolvenzverwalter mitteilt, sind offenbar genügend Mittel aus dem Verkauf des gesamten Betriebsvermögens vorhanden.
Die Arbeitsgemeinschaft Erneuerbare Energien (AEE) Salzburg hat zusammen mit der Wiener Solarberatung Dachgold einen Leitfaden für künftige Betreiber von Solarstromanlagen veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht dabei, wie eine Photovoltaikanlage wirtschaftlich und vor allem ohne Förderung betrieben...
Die AEE Salzburg hat zusammen mit der Solarberatung Dachgold einen Leitfaden für künftige Betreiber von Photovoltaikanlagen veröffentlicht. Im Mittelpunkt steht die Auslegung der Anlage, um diese ohne Förderung möglichst wirtschaftlich zu betreiben.
Die Photovoltaikanlage soll vom Stromnetz, obwohl keine kritische Situation vorliegt – und das ganz ohne Entschädigung. So steht es im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Experten rügen diesen Ansatz als Gift für Investoren.
Über die Hälfte der Betreiber von Solarstromanlagen will die Wartung und Überwachung des Systems nicht in fremde Hände legen. Der Anteil derjenigen, die das selbst machen, steigt mit abnehmender Anlagenleistung. Wenn ein Serviceunternehmen beauftragt wird, sind die meisten zufrieden mit der Arbeit. Die Wechselbereitschaft ist trotzdem groß.