English website
In zwei wichtigen Urteilen haben die Richter die neuen Paragrafen des EEG 2022 angewendet. Kläger aus Düsseldorf und Siegen bekamen Recht. Die Genehmigung ihrer Solaranlagen durch den Denkmalschutz darf ihnen nicht verweigert werden.
Eine neue Photovoltaikanlage auf dem denkmalgeschützten Palais Niederösterreich liefert seit Kurzem einen großen Teil des Stroms, der in dem Gebäude verbraucht wird. Es ist ein weitere Baustein im Energiefahrplan von St. Pölten.
Mit einem Runderlass weißt das Kultusministerium in Hannover die unteren Denkmalschutzbehörden an, den Bau von Photovoltaikanlagen auf Denkmälern zu erlauben. Es sind allerdings einige Voraussetzungen an den Bau des Sonnengenerators geknüpft.
Die Anlagen liefern jedes Jahr 270 Megawattstunden Sonnenstrom, der direkt vor Ort verbraucht werden kann. Im Projekt hat Einhundert auch ein virtuelles Summenzählermodell umgesetzt.
Das Naturhistorische Museum in Wien hat eine nagelneue Solaranlage bekommen. Sie liefert jetzt zwölf Prozent des Stroms, der im denkmalgeschützten Gebäude benötigt wird.
Die hessische Landesregierung hat eine Richtlinie zur Genehmigung von Solaranlagen auf und in denkmalgeschützten Gebäuden veröffentlicht. Damit bringt sie Schutz von Kulturgütern und des Klimas zusammen.
Denkmalschutz — Die Firma Lippes Bedachungen aus Kalkar ist ein gestandener Dachdeckerbetrieb. Er bietet nicht nur Dachziegel oder Teerpappe, sondern energetische Sanierungen und Gründächer – und sogar Solaranlagen. Manuela Jakobi
Denkmalschutz: Etwa 440.000 Gebäude stehen in Deutschland unter Denkmalschutz, viele weitere haben denkmalpflegerische Auflagen. Photovoltaikanlagen sind jedoch trotzdem möglich, wie unter anderem ein aktuelles Gerichtsurteil zeigt: Die Behörden dürfen den Denkmalschutz nicht grundsätzlich über den Klimaschutz stellen.
Die Gemeinde Reichenberg in Bayern hat Photovoltaik-Anlagen auf den Dächern des Ortskerns verboten. Heftige Kritik an der Verordnung äußerten der Grünen-Energieexperte Hans-Josef Fell sowie der Bund Naturschutz. Ein Kompromiss scheint in Sicht.
Integration ins Denkmal: Die Photovoltaikinstallation im historischen Bestand erfordert von allen Planungsbeteiligten einen anspruchsvollen Umgang mit der Thematik. Solarmodule sollten dabei nicht nur als technologische Objekte, sondern ebenso als Gestaltungselemente begriffen werden. Photovoltaische Elemente als Neuinterpretation respektieren das Vorhandene und antworten gestalterisch auf dessen Charakter.
PV auf Denkmälern: Marburg führt die solare Baupflicht ein, Lüneburg lässt demontieren. Solaranlagen an und im Zusammenhang mit denkmalgeschützten Gebäuden sorgen nach wie vor für Kontroversen. Befürworter zeigen anhand von guten Beispielen die gestalterischen Möglichkeiten. Aber nicht alle Denkmalpfleger sind offen für Neues. Wo stehen wir heute in der Diskussion um Solaranlagen an denkmalgeschützten Gebäuden?