Die Beschlüsse des Bundestages zum Ende dieser Sitzungsperiode hat der Verband der deutschen Solarwirtschaft zwar begrüßt. Aber der weitere Ausbau der erneuerbaren Energien wurde wieder einmal vertagt.
Wer sich im Jahr 2021 eine neue Solarstromanlage auf das Dach installieren lässt, erhält auch künftig eine gute Rendite. Darauf weist das Solar Cluster Baden-Württemberg hin. Ein Mix aus Einspeisung und Eigenverbrauch ergibt den Gewinn.
Das Parlament hat den Kompromiss des Energie- und Wirtschaftsausschusses verabschiedet. Dieser enthält einige Verbesserungen im Vergleich zum Entwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium des Peter Altmaier, stößt aber weiter auf Kritik in der Branche.
Fast die Hälfte des 2020 in Deutschland verbrauchten Stroms stammte aus Ökoenergien. Das zeigen vorläufige Berechnungen.
Eine neue Studie von Aurora Energy Research bestätigt abermals, dass der aktuelle EEG-Entwurf nicht ausreicht, um das 65-Prozent-Ziel der Bundesregierung für den Ausbau der Erneuerbaren zu erreichen.
Marktforscher warnen vor einer Stromerzeugungslücke bereits in 2022. Denn daraus resultiert möglicherweise eine Laufzeitverlängerung für Kohlemeiler.
Seit Oktober sind in Deutschland zwei Millionen Photovoltaikanlagen im Betrieb. Dieser Meilenstein wird aber von der aktueller EEG–Novelle überschattet, warnt der BSW.
In einer aktuellen Umfrage haben Solaranlagen auf Dächern die höchsten Zustimmungswerte im Vergleich zu anderen Ökostromanlagen.
Marktforscher warnen vor gesetzlichen Einschnitten bei der Solartechnik: Der Regierungsentwurf zum EEG 2021 führt demnach zu einem starken Investitionsrückgang.
Der Verband des Mittelstands ist alarmiert: Denn die EEG-Novelle gefährdet die Attraktivität von Investition in Solarstrom.
Eine Diskriminierung von Photovoltaikbetreibern sei unvereinbar mit EE-Richtlinie der EU. Rechtsgutachten belegten das. Die EEG-Novelle müsse nachgebessert werden.
Der Bundesverband Energiespeicher Systeme, kurz BVES, hat in einer Stellungnahme den Gesetzentwurf des EEG 2021 als unzureichend kritisiert. Der Entwurf behindere die Systemintegration von Energiespeichern und vernachlässigt die Sektorenkopplung sowie die Eigenerzeugung.
Die Gruppe von Solarfirmen im Bundesverband Neue Energiewirtschaft, kurz BNE, hat über 60 Prozent des deutschen Marktes für Freilandanlagen gebaut. Gemeinsam fordern sie nun von der Bundesregierung eine planbare Gemeindeabgabe für Freilandanlagen einzuführen.
Der im Referentenentwurf zur EEG-Novelle 2021 verfolgte Ansatz für Altanlagen geht laut dem Versorger Naturstrom nicht weit genug: Anstatt nur die Abnahme der Volleinspeisung durch die Netzbetreiber brauche es einfachere Rahmenbedingungen für Eigenverbrauch. Und eine aktive Marktteilnahme.
Der erste Vorschlag einer EEG-Novelle aus dem Bundeswirtschaftsministerium sieht vor, dass große Dachanlagen die Vergütung von Reststrommengen in Zukunft in Ausschreibungen erkämpfen müssen. Dafür soll es leicht Anpassung der Regelungen für Freiflächenanlagen geben. Es droht eine Verschärfung der Sonnensteuer.
Der Entwurf zur EEG-Novelle gefährde 335 Energiegenossenschaften des Branchenverbandes. Insbesondere die geplante Ausschreibungspflicht für kleinere Dachanlagen für 100 Kilowatt ab Januar 2025 begrenze die Mitgliedsgenossenschaften erheblich.
Mit seinem Vorschlag zur nächsten EEG-Novelle präsentiert sich Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) einmal mehr als dunkler Lord, deutsch: Schwarzer Peter, der Energiewende. Seine Beamten wollen den solaren Zubau abwürgen. Sie erklären nicht nur Millionen Sonnenbürgern den Krieg, sondern auch der Wirtschaft. Das ist kriminell.
Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums sehen vor, neue Solardächer nur dann zu fördern, wenn diese Solarstrom nicht mehr anteilig selbst verbrauchen und zuvor an Auktionen teilnehmen. Das sei ein Irrweg und Kostentreiber warnt der BSW.
Der Bundesverband Erneuerbare Energie, kurz BEE, stellt in seinem Positionspapier „Aufbruchssignal für Wirtschaft und Energiewende senden“ Handlungsempfehlungen für eine umfassende Novellierung des EEG vor. Es sollten 9,8 Gigawatt Solarpower pro Jahr neu installiert werden.
Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier hat eine Novelle des EEG für den Herbst dieses Jahres angekündigt. In der Branche stoßen die bisher bekannt gewordenen Vorhaben nur auf mäßige Begeisterung. Viele Details sind noch offen.
Die Europäische Kommission sieht das EEG 2017 als konform mit dem Beihilferecht der EU an. Selbst die Abweichungen von den entsprechenden Richtlinien aus Brüssel hat die Kommission genehmigt. Dazu gehören die Bagatellgrenzen für Solar-, Wind- und Bioenergieanlagen sowie die Konzentration auf technologiespezifische Ausschreibungen.
Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und gegen die der Opposition hat der Bundestag die Novelle des EEG verabschiedet. Für die Photovoltaik ergeben sich zum 1. Januar 2017 einige Veränderungen. So wird der jährliche Zubau auf 2,5 Gigawatt gedeckelt. Bisher hat das EEG 100 Megawatt mehr...
Der Bundesrat hat die vom Bundestag verabschiedete EEG-Novelle durchgewinkt. Es wird keine Nachverhandlungen im Vermittlungsausschuss mehr geben. Trotzdem äußern sich zumindest einige Bundesländer sehr kritisch zur Novelle, ohne daraus Konsequenzen zu ziehen.
Der Bundestag hat die Novelle des EEG verabschiedet. Das Gesetz hält für die Photovoltaik keine Verbesserungen bereit. So wird auch in Zukunft das Ausbauziel der Bundesregierung deutlich unterschritten.
Das Bundeskabinett hat nun die von Bundeswirtschaftsminister Gabriel vorgelegte EEG-Novelle beschlossen. Ziel sei es, den Ausbau der Erneuerbaren mit dem Netzausbau zu synchronisieren. Die Vergütung wird künftig in Ausschreibungen ermittelt.