Kleine Photovoltaikdachanlagen rentieren sich nicht, wenn sie ein Einspeisemanagement benötigen. Dies schlägt mit teils mehr als 600 Euro pro Anlage zu Buche. Laut einer Umfrage sehen Verteilnetzbetreiber zudem keine Entlastung für das Netz.
Die Bundesnetzagentur veröffentlicht einen aktualisierten Leitfaden zum Einspeisemanagement. Anlagenbetreiber haben bis Mitte August Zeit, sich zu äußern.
Kleine Photovoltaik-Anlagen müssen ab 2013 Leistung auf 70 Prozent reduzieren oder am Einspeisemanagement teilnehmen. Betroffen sind Solarstrom-Anlagen bis 30 Kilowatt aus dem Jahr 2012 und alle Neuanlagen.
Danfoss ist mit einer Vielzahl an Angeboten vor Ort. So gibt es unter anderem die CLX-Monitoringsysteme und die Lösung für das Einspeisemanagement ConnectSmart zu sehen. Die Produktlinie CLX GM entspricht nach Aussage des Unternehmens den Netzanforderungen nach EEG 2012. Beim Produkt EP-Grid...
In der geplanten EEG-Novelle werden nach Informationen des Bundesverbands Solarwirtschaft verlängerte Übergangsfristen für die Umsetzung des Einspeisemanagements festgeschrieben. Dies gilt allerdings nur für Anlagen mit weniger als 100 Kilowatt Nennleistung. Für diese verlängert sich die Übergangsfrist bis Ende 2012.
Netzintegration: Wer eine Photovoltaikanlage besitzt, muss sich auf umfangreiche Nachrüstungen einstellen. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz, das Energiewirtschaftsgesetz und die neue Niederspannungsrichtlinie nehmen Betreiber von nun an stärker in die Pflicht. Wie das technisch umgesetzt werden soll und wer die Kosten dafür trägt, ist allerdings noch nicht umfassend geklärt.
Photovoltaik-Anlagen waren im Jahr 2010 kaum von Einspeisemanagement-Maßnahmen der Netzbetreiber betroffen. Das zeigt der aktuelle Monitoringbericht der Bundesnetzagentur.
Einspeisemanagement: Die EEG-Novelle für das Jahr 2012 schreibt vor, dass Photovoltaikanlagen künftig zum sogenannten Einspeisemanagement fähig sein müssen. Doch wie diese Vorgabe technisch umgesetzt werden soll, ist völlig unklar. Die pauschale Abregelung von kleinen Anlagen auf 70 Prozent ihrer Leistung, die wahlweise möglich ist, stellt für viele Akteure auch keine Alternative dar.
Einspeisevergütung: Wenn Stromnetze ihre Kapazitätsgrenzen erreichen oder gewartet werden müssen, wird unter Umständen die Einspeiseleistung von Windkraft- sowie Photovoltaikanlagen gedrosselt – und mit ihr die Einspeisevergütung. Aber nicht immer bleiben Anlagenbetreiber auf dem Verlust sitzen.