The smarter E Europe: Hager feiert in diesem Jahr Premiere auf der Messe in München. Im Mittelpunkt steht die Energiewende im Gebäude – inklusive Sektorkopplung und Mieterstrom.
Die Tarife an den öffentlichen Ladesäulen steigen weiter – trotz sinkender Stromkosten. Denn die Infrastruktur wird weitgehend monpolistisch betrieben. Anderen Stromanbietern sollte der einfache Zugang zu Ladesäulen gewährt werden.
Arbeitnehmer mit einem elektrisch angetriebenen Dienstwagen müssen den getankten Strom nicht mehr versteuern, wenn der Arbeitgeber diese Energie bezahlt. Dabei ist es gleichgültig, wo das Fahrzeug getankt wird.
Das DLR und das ZSW haben ein intelligentes Lademanagement für Elektroautos entwickelt und erfolgreich erprobt. Es ermöglicht das Laden von ganzen Fuhrparks, ohne die Anschlussleistung zu erhöhen.
Private Ladesäulen oder Wallboxen können nicht als öffentlich zugängliche Ladepunkte angemeldet werden. Denn diese Strommengen würden dann im THG-Quotenhandel doppelt abgerechnet.
Der Bundesrat hat dem Regierungsvorschlag zur Novelle der Ladesäulenverordnung zugestimmt. Damit will die Bundesregierung spontanes Laden von Elektroautos vereinfachen. Aus der Energiewirtschaft stößt dies auf Kritik.
Immer mehr Fördermittel für erneuerbare Energien sind wichtig. Aber wirklich nachhaltig wird die Energiewende erst, wenn die Verursacher der Klimaerwärmung draufzahlen müssen. Dreck ist teuer – langsam greift dieses neue Geschäftsmodell.
Die Bundesnetzagentur will den Fahrern von Elektroautos ermöglichen, an den rund 28.000 öffentlichen Ladepunkten in Deutschland den Strom ihres Wunschanbieters zu laden. Dies ging aus der Konsultation der Bundesnetzagentur mit der Energiebranche am 10. Juni hervor.
Die E-Bus Ladestation eignet sich zum Laden mit hohem Ladestrom. So kann ein E-Bus mit über 200 Kilometer Reichweite pro Stunde geladen werden.
Innerhalb von fünf Minuten können 100 Kilometer Reichweite "getankt" werden.
Griff ins Schatzkästlein: Lesen Sie vertiefende Fachberichte und aktuelle Einschätzungen zur Marktentwicklung. Diese Themen empfiehlt Ihnen die Redaktion:
Noch immer ist die eichrechtskonforme Abrechnung des Ladestroms von Elektrofahrzeugen nicht geklärt. Eine Arbeitsgruppe des Verbands VDE will das nun ändern und eine neue und möglichst neutrale Anwendungsregel erarbeiten.
Die Bundesregierung macht mit der Novelle der Ladesäulenverordnung den Weg zur einfacheren Bezahlung des Ladestroms für Elektrofahrzeuge frei. Die Betreiber müssen künftig das Bezahlen per Karte oder bar zulassen.