Die FPÖ und die ÖVP verfolgen den Plan, die Befreiung von Solaranlagen bis 35 Kilowatt Leistung von der Mehrwertsteuer abzuschaffen. Dies hätte fatale Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Österreich, warnt der Branchenverband Photovoltaic Austria.
Seit Jahresbeginn haben sich die Steuerregelungen für Betreiber von und Investoren in Solaranlagen verbessert. Der Branchenverband hat die Änderungen in den beliebten Steuerleitfaden eingearbeitet.
Seit Januar 2023 gilt für die Lieferung und Installation von Photovoltaik für Privatleute, auf Wohnhäusern oder dem Gemeinwohl dienenden Gebäuden ein Mehrwertsteuersatz von null Prozent. Nun hat das Bundesfinanzministerium geklärt, wie die neuen Regelungen anzuwenden sind.
Die österreichische Energieministerin Leonore Gewessler hat den Plan ins Spiel gebracht, Solaranlagen von der Mehrwertsteuer zu befreien. Die Branchenverbände appellieren, das Vorhaben schnell und unkompliziert umzusetzen.
Jahressteuergesetz: Lange wurde es diskutiert. Aber der Bundestag hat es abgesegnet: Anlagen bis 30 Kilowatt für private Nutzung werden mit null Prozent Mehrwertsteuer belegt. Und die Einkommenssteuer entfällt, auch für Bestandsanlagen. Für die Installateure ändert sich wenig.
Das Bundeskabinett hat unter anderem beschlossen, die Einkommenssteuer für Strom aus bestimmten Solaranlagen zu streichen. Außerdem entfällt die Umsatzsteuer für Kleinanlagen. Auch die verpflichtende Wirkleistungsbegrenzung fällt.
Der Europäische Rat hat einen neuen Vorschlag für die EU-Vorschriften bei Mehrwertsteuersätzen vorgelegt. Die neuen Vorschriften gelten für eine bestimmte Liste, auf der auch Solarmodule stehen. Die ermäßigten Steuersätze könnten auf bis zu null Prozent abgesenkt werden.
Bis Ende 2015 will die chinesische Regierung den einheimischen Herstellern die Hälfte der Mehrwertsteuer erstatten. Damit will Peking nicht nur den Markt im eigenen Land forcieren, sondern auch helfen, den Schuldenberg abzutragen, den die Hersteller angehäuft haben.