Photovoltaikanlagen auf Neubauten können einen wichtigen Beitrag zur Energiewende leisten. Würde innerhalb der nächsten 15 Jahre jedes neu errichtete Einfamilien-, Doppel- und Reihenhaus mit Solardachanlagen ausgestattet, könnten sie in diesem Zeitraum insgesamt rund 87 Terawattstunden Strom erzeugen.
Die neue Verordnung beinhaltet zwar einige Verbesserungen im Vergleich zum vorherigen Entwurf. Doch vor allem Immobilienunternehmen können sich immer noch zu einfach vor dem Bau von Solaranlagen drücken.
Seit rund einem Jahr sind Eigentümer von Neubauten nach dem Hamburgischen Klimaschutzgesetz verpflichtet, eine Photovoltaikanlage auf ihrem Dach zu errichten. Für Bestandsgebäude greift diese Pflicht ab 2025. Der Senat plant nun eine Abschwächung dieser Solarpflicht.
Bisher galt die Solarpflicht nur für Gewerbegebäude. Jetzt müssen auch alle öffentlichen Neubauten mit Photovoltaik ausgestattet werden. Für private Neubauten gibt es eine Sonderregelung.
Unter anderem mit einer Solarpflicht und gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen wollen die Eidgenossen mehr Solarleistung ans Netz bringen. Das ist auch dringend notwendig.
In Berlin gilt seit 1. Januar 2023 die Pflicht zur Installation von Solaranlagen auf Neubaudächern und Dachsanierungen. Die Solarpflicht glitt auch mit einer Fassadenanlage als erfüllt.
In Niederösterreich bekommen Bauherren von Wohnungen nur noch eine Förderung, wenn sie eine Photovoltaikanlage aufs Dach bauen. Die Landesregierung geht von 4.000 neuen Wohnungen pro Jahr aus, die so mit Solarstrom versorgt werden könnten.
Schon ab Ende 2024 sowie auf möglichst vielen Gebäudetypen und auch auf neuen Parkplätzen sollte eine Solarpflicht innerhalb der EU eingeführt werden. Zudem sollten alle Mitgliedsstaaten verpflichtet werden, möglichst günstige Bedingungen im eigenen Land zu schaffen, fördern Wissenschaftler.
In gut vier Monaten startet die Solarpflicht für bestehende Gebäude in Baden-Württemberg. Ab Januar 2023 müssen bestehende Wohn- und Nichtwohngebäude bei einer grundlegenden Dachsanierung mit einer Photovoltaikanlage versehen werden.
Nach den neuen Vorgaben müssen mindestens 60 Prozent der Dachfläche mit Solarmodulen bestückt werden. Rund 50.000 Dachsanierungen stehen im Südwesten der Republik jährlich an.
In Baden-Württemberg müssen seit 1. Mai 2022 neue Wohngebäude mit einer Photovoltaikanlage ausgestattet sein. Damit wurde nach neuen Nichtwohngebäuden und Parkplätzen die nächste Stufe der Solarpflicht des Landes gestartet.
Klimaneutral bis 2035: Für dieses Ziel hatte die Bundesstadt Bonn im September 2021 als erste Stadt in Nordrhein-Westfalen eine kommunale Solarpflicht für Neubauten eingeführt. Die Stadtwerke unterstützen die bürgernahe Energiewende. Die Nachfrage ist sehr groß.
Die bauwerkintegrierte Photovoltaik (BIPV) bietet die Chance, eine Solarpflicht mit der Architektur zu versöhnen und Bauherren mit einzubeziehen. Deshalb muss bei der Einführung einer solchen Pflicht die solare Gebäudehülle von Anfang an mitgedacht werden.
Die Elektrohandwerker in Baden-Württemberg beklagen die Lieferschwierigkeiten bei Solarkomponenten. Die Kooperation mit anderen Gewerken soll helfen, die gültige Solarpflicht zu erfüllen.
Zum 1. Januar 2022 ist in Baden-Württemberg für neue Nichtwohngebäude die verpflichtende Installation einer Photovoltaikanlage in Kraft getreten. Ab März kommt sie auch für Wohnhäuser.
Seit Mai 2021 ist Baden-Württembergs neue Umweltministerin Thekla Walker im Amt. Eine ihrer ersten Amtshandlungen war die Novelle des Klimaschutzgesetzes. Es sieht eine Solarpflicht für alle Neubauten vor.
Die Bundesregierung kann eine Solarpflicht einführen und gleichzeitig den Bau von Solaranlagen unterstützen. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens im Auftrag der Stiftung Umweltenergierecht.
Die neue Landesregierung von Rheinland-Pfalz hatte eine Solarpflicht für Gewerbeneubauten vorgeschlagen. Nun hat das Parlament diesen Vorschlag abgenickt.
Als erste Stadt in NRW schreibt die Stadt Bonn die Installation von Photovoltaikanlagen bei Neubauvorhaben verpflichtend vor. Dem entsprechenden Vorschlag der Stadtverwaltung stimmte der Stadtrat nun zu.
Die Hansestadt verpflichtet alle Bauherren und Gebäudeeigentümer zum Bau einer Solaranlage. Das gilt sowohl im Neubau als auch im Bestand. Ausnahmen müssen nachgewiesen werden.
Die Regierung in Graz will beim Neubau von Gebäude die Photovoltaik zur Pflicht machen. Die Novelle des Steiermärkischen Baugesetzes liegt bereits vor.
Nach der Vorstellung des Eine-Million-Dächer-Programms der österreichischen Bundesregierung schlägt der Branchenverband PV Austria weitere Maßnahmen vor. Die reichen von der Förderung innovativer Projekte bis hin zur Solarpflicht für Neubauten.
Die Fraktionen der Grünen in den Landtagen von Nieder- und Oberösterreich fordern eine Solarpflicht im Neubau. In St. Pölten wurde der Antrag schon abgelehnt. In Linz steht die Abstimmung noch aus.
In Baden-Württemberg werden in Zukunft nur noch Gewerbegebäude, Parkhäuser oder Lagerhallen mit Solaranlage gebaut. Denn die grün-schwarze Koalition in Stuttgart hat sich nun endlich auf die geplante Solarpflicht geeinigt.
Der Senat der österreichischen Hauptstadt macht die Installation von Solaranlagen zur Verpflichtung, wenn ein neues Gebäude in der Stadt errichtet wird. Sollte das nicht möglich oder nicht wirtschaftlich sein, gibt es Ersatzregelungen.